April 2020: Innenminister verteidigt rechtswidrigen Erlass zum dritten Geschlechtseintrag

Trotz widersprechender Urteile der Gerichte hält Innenminister Nehammer am Erlass seines Vorgängers Kickl fest.

Seit dem bahnbrechenden Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs im Juni 2018 sollte ein dritter Geschlechtseintrag in offiziellen Dokumenten möglich sein und dazu beitragen, die Rechte intergeschlechtlicher Menschen in Österreich anzuerkennen. Mit dem Kickl-Erlass vom Dezember 2018 wurde die Möglichkeit zum neuen Eintrag allerdings extrem restriktiv umgesetzt, was dazu führte, dass viele Menschen in den Standesämtern abgewiesen wurden.

Anspruch auf die dritte Option haben demnach nur jene Personen, die mit medizinischen Gutachten eine Variante der Geschlechtsentwicklung belegen können – obwohl der VfGH im Juni 2018 klargestellt hat, dass Menschen nur „jene Geschlechtszuschreibungen durch staatliche Regelung akzeptieren müssen, die ihrer Geschlechtsidentität entsprechen.“ Im Februar 2020 gab es überdies ein weiteres Urteil vom LvWG OÖ, das den Eintrag „inter“ erlaubt, zusätzlich zu dem im Erlass geregelten „divers“.

All dies ist für Innenminister Nehammer wohl kein Grund, den Erlass neu zu denken – stattdessen verteidigt er diesen in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der NEOs als „verfassungskonform“ und erteilt der Gleichberechtigung intergeschlechtlicher Menschen eine klare Absage.

„Es ist höchste Zeit, die Rechte jeder Person anzuerkennen, die sich nicht ausschließlich männlich oder weiblich identifiziert, unabhängig von ihren Geschlechtsmerkmalen“, so Tobias Humer, Obmensch des Vereins intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ).

Die Forderung nach Gutachten bringt in der Realität auch andere Probleme, beschreibt Luan Pertl (VIMÖ): „Viele intergeschlechtliche Menschen haben keine klare Diagnose, und diese Untersuchungen können überdies retraumatisierend wirken bei Personen, die medizinische Gewalt erlebt haben“

Eine detaillierte und leider immer noch aktuelle Stellungnahme von VIMÖ zum dritten Geschlechtseintrag aus 2018 finden Sie hier.

 

Links:

Presseaussendung VIMÖ: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200422_OTS0132/innenminister-verteidigt-rechtswidrigen-erlass-zum-dritten-geschlechtseintrag

Beantwortung der Anfrage durch Nehammer: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_00919/imfname_791319.pdf

Urteil des LvWG OÖ: https://www.lvwg-ooe.gv.at/Entscheidungen/2020/750727_5.pdf