September 2020: Neuer Erlass zum dritten Geschlechtseintrag – Ein Teilerfolg

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200910_OTS0011/neuer-erlass-zum-dritten-geschlechtseintrag-ein-teilerfolg

Mit 6 Eintragsmöglichkeiten für die Kategorie Geschlecht ein internationales Novum, leider aber nur wenige der Forderungen aus der Community umgesetzt.

Ganze sechs Eintragungsmöglichkeiten gibt es jetzt (weiblich, männlich, inter, divers, offen, sowie die Möglichkeit zur Streichung) – aber alle alternativen Einträge stehen nur jenen Menschen offen, die mit Gutachten eine körperliche „Variante der Geschlechtsentwicklung“ belegen können.

Glücklicherweise müssen die Gutachten nicht mehr von einem ominösen „VdG-Board“ erstellt werden und es genügen nunmehr auch bereits erstellte Gutachten aus der Vergangenheit, wodurch Retraumatisierungen vermieden werden können. Aber die Fixierung auf körperliche Geschlechtsmerkmale und deren Pathologisierung bleibt bestehen – nachdem die Grünen seit Jahren den Wunsch der Community nach Selbstbestimmung mittragen, gab es hier wohl Widerstand vom Koalitionspartner.

Zentrale Forderungen aus dem Offenen Brief an Innenminister Nehammer von mehr als 60 Organisationen im Juni müssen also weiter auf ihre Umsetzung warten.

 

Die Änderung des Erlasses ist ein wichtiger Schritt für die Inter* Community. Leider werden intergeschlechtliche Menschen weiterhin pathologisiert und der Schritt zur Selbstbestimmung bleibt in weiter Ferne”, so Luan Pertl von der Plattform Intersex Österreich.

Wir begrüßen, dass mit dem neuen Erlass nun teilweise keine weiteren medizinischen Begutachtungen mehr notwendig sein sollen. Gleichzeitig bleiben jedoch pathologisierende Diagnosen die Voraussetzung. Hier wurde eine große Chance vertan, allen Menschen, die sich in dem binären Geschlechterbild nicht wiederfinden, einen alternativen Geschlechtseintrag zu ermöglichen”, so Anton Wittmann von der HOSI Salzburg

Einige Details erscheinen noch etwas unklar: Falls es für erwachsene inter* Personen mit diesem Erlass nur die Möglichkeit der „Berichtigung“ des Geschlechtseintrags geben soll, würde das bedeuten, dass sie den Antrag beim Geburtsstandesamt stellen müssen – das kann eine große Hürde sein! Außerdem steht es Eltern von intergeschlechtlichen Kindern nicht offen, auch einen „weiblichen“ oder „männlichen“ Eintrag für ihr Kind zu wählen – was den Druck auf „vereindeutigende“ Operationen erhöhen könnte”, so Tobias Humer von VIMÖ.

In Österreich steht es Menschen, deren Geschlechtsmerkmale nicht in das starre Mann-Frau- Schema fallen, nun offen, zwischen sechs Möglichkeiten beim Geschlechtseintrag zu wählen. Das ist international einzigartig und ein unglaublicher Fortschritt für die Selbstbestimmung intergeschlechtlicher Menschen. Der nächste konsequente Schritt ist das gesetzliche Verbot geschlechtsverändernder medizinischer Maßnahmen an intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen”, so Gabriele Rothuber von der HOSI Salzburg