VfGH-Erkenntnis zu Geschlechtseinträgen

Wir gratulieren der Genderklage zu ihrem Erfolg! Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem bahnbrechenden Erkenntnis dafür ausgesprochen, dass auch nicht-binäre Personen ein Recht auf einen für sie passenden Geschlechtseintrag (im Falle der Klage eine Streichung des Eintrags) haben. Damit widerspricht der VfGH einerseits dem Verwaltungsgerichtshof, der im letzten Jahr noch zu dem Erkenntnis kam, dass eine Streichung des Geschlechtseintrags in Österreich grundsätzlich nicht möglich sei und deshalb auch für Unsicherheiten bei intergeschlechtlichen Menschen sorgte, die ihren Eintrag seit 2020 streichen lassen konnten und davon auch Gebrauch machten. Andererseits erkennt der Verfassungsgerichtshof damit zum zweiten Mal in der Geschichte Österreichs an, dass die Kategorie „Geschlecht“ nicht ausschließlich binär gedacht werden kann. Nach dem Erkenntnis aus 2018, bei dem es um eine intergeschlechtliche Person ging, folgt nun auch das Erkenntnis zu einer endogeschlechtlichen Person mit nicht-binärer Geschlechtsidentität. Der VfGH erkennt damit an, dass das Geschlecht eines Menschen nur von diesem Menschen selbst bestimmt werden kann.

Wie der Zugang zu einem alternativen Geschlechtseintrag gestaltet wird, ist aktuell noch nicht absehbar. Es ist davon auszugehen, dass es weiterhin zu einer Form von Begutachtung / Attestpflicht kommt. Wir werden uns dazu mit Politiker*innen austauschen und warten gespannt auf einen neuen Erlass aus dem BMI.

Weitere Informationen zum Erkenntnis gibt es bei VeNiB. Dort findet sich auch das Erkenntnis im Volltext.