November 2017: Deutscher Verfassungsgericht entscheidet für eine dritte Option!

Das Bundesverfassungsgericht hat am 10.10.2017 entschieden, dass die momentane Regelung zum Geschlechtseintrag verfassungswidrig ist. Laut dieser Entscheidung darf entweder gar kein Geschlechtseintrag vorgeschrieben werden oder es muss eine dritte Option geschaffen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber dazu angewiesen, das Personenstandsrecht bis zum 31.12.2018 entsprechend zu ändern.

Mehr dazu unter: http://dritte-option.de/