Österreich vom UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) geprüft: Veröffentlichung unseres NGO-Berichts und bedeutende Antwort Österreichs!

In seiner 79. Session von 15. April – 10. Mai 2024 wird der Staat Österreich neuerlich vom CAT geprüft und formuliert in Folge spezifische Empfehlungen.

Da Österreich die Empfehlungen von 2015 nach 9 Jahren immer noch nicht erfüllt hat, haben wir einen aktuellen Bericht verfasst und an den UN-Ausschuss geschickt:

„Human rights violations of people with variations of sex characteristics – Intersex Genital Mutilations” (2024) entstand in wissenschaftlicher Kooperation und damit großartiger Unterstützung, für die wir uns herzlich bedanken möchten bei: Ekat Osipova, BSc BSc MA, Prof. Dr. Katta Spiel und Hugh Schmidt, MA.

In unserem umfassenden NGO-Bericht wird die aktuelle Situation und was seit 2015 passiert ist, herausgearbeitet und er zeigt auch anhand aktueller Daten, dass weiterhin nicht-konsensuelle und schwerwiegende, irreversible, gesundheitlich nicht notwendige Eingriffe an Kindern mit Variationen der Geschlechtsmerkmale in österreichischen Krankenhäusern stattfinden! Die Praxis von Operationen, die als IGM (Intersex Genital Mutilation) einstufbar sind, begegnet uns nicht nur in unserer Arbeit als Interessensvertretung, die Statistiken zeigen, dass von über 1000 Operationen pro Jahr von 0 – 14 Jahren ausgegangen werden kann.

 

Was sagt Österreich dazu?

Bei der offiziellen Anhörung der österreichischen Delegation am 17. April 2024 im Palais Wilson, wurde dieser die Frage nach „surgical interventions on intersex children“ und der Häufigkeit von „IGM“ gestellt.

Und Österreich hat nun zugegeben, dass es diese gibt!

Ab Zeit 01:50:10 formuliert CAT-Experte und Co-Rapporteur Erdoğan İşcan sehr klar die Frage, die ab Zeit 02:20:50 durch Claudia Steinböck für Österreich beantwortet wird: Dabei gibt sie die Zahl 180 – 200 Operationen pro Jahr an, die eine Einschätzung im Vergleich zu Deutschland sei, erläutert die geltenden Gesetze (die intergeschlechtliche Kinder bis dato aber nicht – ausreichend – geschützt haben) und verweist auf eine „laufende Diskussion“ für eine spezifische Regelung zum Schutz vor IGM: https://webtv.un.org/en/asset/k1p/k1pkhdsjrw

Wir sind gespannt, wie CAT darauf in seinen „Concluding Observations“ reagieren wird, die am 10. Mai veröffentlicht werden!

Mehr zur aktuellen Session, die List of Issues, die Berichte der NGOs und auch nationaler Menschenrechtsorganisationen wie der Volksanwaltschaft, die in ihrem Bericht auch klar ein Verbot nicht notwendiger medizinischer Eingriffe fordert, findet man auf der Homepage des UN-Committee Against Torture: https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/SessionDetails1.aspx?SessionID=2749&Lang=en

Wir möchten uns bei den Mitgliedern des UN-Ausschusses gegen Folter sowie der Organisation OMCT – World Organisation Against Torture für ihre wichtige Arbeit und ihre Anhörung unabhängiger NGOs wie VIMÖ besonders bedanken!

Hintergrund:

Das UN-Komitee gegen Folter (CAT) überwacht die Einhaltung der Antifolterkonvention der Vereinten Nationen – das Übereinkommen über den Schutz aller Personen vor Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe.

Im Rahmen von Staatenprüfungen können zivilgesellschaftliche Organisationen dem Ausschuss unabhängige Berichte (Schattenberichte) zukommen lassen, um auf spezifische Rechtsverletzungen, hinzuweisen.

VIMÖ hat 2015 schon einen solchen Bericht in Kooperation mit Zwischengeschlecht.org eingebracht, um die Erfahrungen intergeschlechtlicher Menschen in Österreich und IGM (Intersex Genital Mutilation) als schädliche, durchgeführte Praxis zu erläutern: https://vimoe.at/2015/10/01/ngo-bericht-ueber-die-situation-von-intersex-in-oesterreich-an-das-un-kommittee-gegen-folter-cat/

Nach der damaligen Anhörung Österreichs folgten eindeutige Empfehlungen des CAT an Österreich, für den Schutz intergeschlechtlicher Kinder vor diesen Praktiken zu sorgen. Auf diese beziehen wir uns seitdem: https://vimoe.at/2015/12/01/das-un-kommittee-gegen-folter-cat-gibt-eindeutige-empfehlungen-an-oesterreich/