Neue Empfehlungen und Musterbrief der GAW zu Geschlechtervielfalt in Formularen

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft hat ein Musterschreiben zur Berücksichtigung von Geschlechtervielfalt in Formularen erstellt – als Werkzeug gegen Diskriminierung & Belästigung und für Selbstbestimmung:

Du wirst in Formularen beim Kauf einer Dienstleistung oder eines Produkts gezwungen, dich zwischen „männlich“ und „weiblich“ oder „Herr“ und „Frau“ zu entscheiden – obwohl das deinem Geschlecht nicht entspricht? Das ist gesetzlich verboten!

Mit Unterstützung der Selbstvertretungsorganisationen Verein Intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ) und Verein Nicht-Binär (VENIB) hat die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) einen Brief für Interventionen erstellt. Dieses Tool unterstützt dich dabei, diskriminierende Formulare bei Unternehmen oder Institutionen zu beanstanden: https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at/aktuelles-und-services/aktuelle-informationen/musterschreiben-fuer-geschlechtervielfalt-in-formularen.html

Außerdem hat die GAW mit Support von VIMÖ und VENIB auch eine Empfehlung für Unternehmen entwickelt. Die Empfehlung gibt leicht umsetzbare, gesetzeskonforme Vorschläge für diskriminierungsfreie Formulare: https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at/aktuelles-und-services/aktuelle-informationen/emfehlung-fuer-geschlechtervielfalt-in-formularen.html

Wichtig zu wissen: Der Diskriminierungsgrund Geschlecht im Gleichbehandlungsgesetz schützt u.a. vor Benachteiligung aufgrund von Trans- und Intergeschlechtlichkeit sowie aufgrund von Nicht-Binarität. Holt euch die Empfehlungen und das Musterschreiben und weist auch andere darauf hin!