Änderung des Geschlechtseintrags
In diesem Beitrag stellen wir die verschiedenen Möglichkeiten zur Änderung des Geschlechtseintrags in Österreich vor. In Österreich gibt es seit 2020 neben den bereits existierenden Einträgen männlich und weiblich die alternativen Geschlechtseinträge inter, divers und offen. Zusätzlich ist eine Streichung des Eintrags möglich.
Ende Jänner 2026 hat das Innenministerium eine Durchführungsanleitung veröffentlicht, in der die Änderung des Geschlechtseintrags neu geregelt wird. Diese Durchführungsanleitung wurde teilweise durch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs aus dem März 2026 weiter verschärft. Es existieren die folgenden Möglichkeiten nach Personengruppen getrennt:
Transidente bzw. transgeschlechtliche Menschen:
- können mit der neuen Durchführungsanleitung auch einen alternativen Geschlechtseintrag auswählen
- müssen mit einem Gutachten nachweisen, dass ihre Geschlechtsidentität nicht mit dem im ZPR eingetragenen Geschlecht übereinstimmt und das voraussichtlich dauerhaft ist
- das Gutachten muss durch entsprechend geschulte Fachkräfte insbesondere im Wege einer psychiatrischen, klinisch-psychologischen, urologisch-gynäkologischen und/oder endokrinologischen Diagnostik erstellt werden.
Intergeschlechtliche Menschen:
- können ihren Geschlechtseintrag ändern lassen und auch alternative Einträge nutzen
- müssen ein Fachgutachten vorlegen, aus dem hervorgeht, dass sie auf Grund ihrer chromosomalen, anatomischen und/oder hormonellen Entwicklung dem männlichen oder weiblichen Geschlecht nicht zugeordnet werden können
- oder entsprechende, bereits vorhandene Unterlagen vorlegen, die obiges ebenfalls beweisen
- in der Durchführungsanleitung nicht näher aufgeführt, wer ein solches Gutachten ausstellen darf, aber unsere Erfahrung zeigt, dass Gutachten von Psychiater*innen, Psycholog*innen oder Psychotherapeut*innen bisweilen nicht akzeptiert werden
Der genaue Wortlaut findet sich in der Durchführungsanleitung bzw. in der Entscheidung des VwGH:
https://www.data.gv.at/datasets/https-piveau-eu-set-data-coo_3000_108_16_809324?locale=de
–> gehe zu Distributionen und auf Download, die Informationen finden sich ab Seite 22
https://www.vwgh.gv.at/rechtsprechung/aktuelle_entscheidungen/Ro-2023010005.pdf
Eine Übersicht über die aktuell notwendigen Voraussetzungen für die Änderung des Geschlechtseintrags ist ebenso hier zu finden: https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/persoenliche_dokumente_und_bestaetigungen/aenderung-der-geschlechtszugehoerigkeit
Bei Beratungsbedarf verweisen wir gerne auf unsere Beratungsstelle Var.Ges.

