Neuigkeiten auf der Europäischen Ebene

Es gibt spannende Neuigkeiten im internationalen Bereich! OII Europe hat einen Brief an die Europäische Kommission geschickt und es ist ein wichtiges Gerichtsurteil gefallen, das Grundrechte von EU-Bürger*innen in Bezug auf ihren Personenstand stärkt.

Brief an die Europäische Kommission zur Empfehlung über schädliche Praktiken

VIMÖ hat sich OII Europe und rund 80 Organisationen der Zivilgesellschaft, Fachleuten aus dem Gesundheitswesen und Akademiker*innen, die sich für die Rechte von Frauen und LGBTIQ-Personen einsetzen, angeschlossen, und einen Brief an die Präsidentin Ursula von der Leyen unterzeichnet:

Es geht um die lange Verzögerung bei der Veröffentlichung der Empfehlung der Europäischen Kommission zur Verhütung schädlicher Praktiken gegenüber Frauen und Mädchen. Wir fordern die derzeitige Kommission auf, die Empfehlung zügig zu verabschieden oder ihre Annahme durch die nächste Kommission vor 2025 zu garantieren.

Die Verabschiedung dieser Empfehlung bietet den EU-Mitgliedstaaten eine wirksame Orientierungshilfe bei der Bekämpfung verschiedener schädlicher Praktiken, einschließlich derjenigen, zu denen sie sich in der Gleichstellungsstrategie 2020-2025 und in der Strategie zur Gleichstellung von LGBTIQ 2020-2025 verpflichtet haben.

Wir fordern die Europäische Kommission außerdem auf, Inter*-Genitalverstümmelung (IGM) in den Text der Empfehlung aufzunehmen. Denn IGM wurde bereits in der LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie 2020-2025 als eine schädliche Praxis anerkannt! Darüber hinaus muss die Kommission auch dafür zu sorgen, dass alle Formen von geburtshilflicher und gynäkologischer Gewalt, Misshandlung und Missbrauch in diese Empfehlung aufgenommen werden. Es geht um den Schutz von Frauen und Mädchen in ihrer ganzen Vielfalt!

Hier ist der Brief auf Englisch zu lesen.

 

Positive EuGH Entscheidung zu rechtlicher Anerkennung im Personenstand

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat entschieden, dass EU-Mitgliedstaaten die in einem anderen Mitgliedstaat erfolgte rechtliche Anerkennung des Geschlechts anerkennen müssen!

Der Fall betrifft Arian Mirzarafie-Ahi, einen rumänischen Transmann mit doppelter rumänisch-britischer Staatsbürgerschaft, der im Vereinigten Königreich seinen Namen und seine Geschlechtszugehörigkeit geändert hat. Die rumänischen Behörden weigerten sich jedoch, seinen neuen männlichen Namen und seine neue Geschlechtszugehörigkeit anzuerkennen. Der EuGH stellte sich auf die Seite von Arian und erklärte, dass Rumänien die im Vereinigten Königreich erfolgte rechtliche Anerkennung des Geschlechts anerkennen muss. Diese Entscheidung stärkt die Grundrechte der EU-Bürger und wird den Rechtsschutz für trans Menschen in der EU verbessern.

Ob nicht-binäre und inter Geschlechtseinträge dabei wirklich inkludiert sind, wie es auf den ersten Blick zu sein scheint, können wir gerade noch nicht abschätzen.

Wir gratulieren herzlich Arian Mirzarafie-Ahi und dem gesamten anwältlichen Team, das dies erreicht hat!

Hier könnt ihr das gemeinsame Statement von TGEU, ILGA Europe und ACCEPT auf Englisch lesen.