Winterpause vom 21.12.2024 – 06.01.2025

english below
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Liebe Community,
Liebe Verbündete,
Liebe interessierte Menschen!

Wir gehen in unsere Winterpause und sind daher vom 21.12.2024 bis 06.01.2025 nicht erreichbar: Unser Büro in Wien ist geschlossen, wir führen keine Telefonate und auf Mails reagieren wir in dieser Zeit nicht. Ab dem 07.01.2024 sind wir aber wieder im gewohnten Umfang für euch da und freuen uns auf eine Kontaktaufnahme.
Wir wünschen euch allen eine hoffentlich ebenso erholsame Zeit und ein gutes Ankommen im nächsten Jahr!

Euer Team von VIMÖ und VIMÖ Wien sowie der Beratungsstelle Var.Ges

 

Dear Community,
Dear allies,
Dear interested people!

We are going into our winter break and will therefore not be available from 21 December 2024 to 6 January 2025: Our office in Vienna will be closed, we will not make any phone calls and we will not respond to emails during this time. From 7 January 2024, however, we will be back for you as usual and are looking forward to hearing from you.

We wish you all a hopefully equally relaxing time and a good start into the new year!

Your team from VIMÖ and VIMÖ Vienna and the Var.Ges counselling centre

Frauenrechte am Prüfstand: CEDAW-Schattenbericht 2024

Der Klagsverband brachte am 4.12.2024 einen umfassenden NGO-Koalitionen-Bericht beim UN-Komitee zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau ein. 34 Expert*innen aus 31 NGOs, Universitäten und Institutionen haben am NGO-Koalitionen-Bericht mitgeschrieben – darunter auch VIMÖ!

Im Rahmen des zehnten Prüfzyklus zur UN-Frauenrechtskonvention von Österreich richten sich die Berichte mit relevanten Fragen an die Pre-Sessional Working Group für die Erstellung der List of Issues Prior to Reporting für die nächste Staatenprüfung. D.h. die kommende Bundesregierung wird dadurch aufgefordert, dem Handlungsbedarf zum Schutz und für die Rechte aller Frauen aktiv zu begegnen und als Vertragsstaat entsprechend der Konvention umzusetzen.

Wir danken allen Beteiligten, insbesondere dem Klagsverband, für die wichtige Vernetzung und gute Kooperation!

Der gesamte Bericht kann hier auf Deutsch und auf Englisch heruntergeladen werden: https://www.klagsverband.at/archives/21623

Außerdem gibt es hier noch mehr Infos zur laufenden Kampagne und dazugehörigen Veranstaltungen des Klagsverbands zu #rechtehatsie: https://www.klagsverband.at/politik/rechtehatsie

Hier sind die Artikel des Schattenberichts, die VIMÖ (mit)formuliert hat:

Körperliche Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale 

(zu CEDAW-Artikel 2 und 12)

Intergeschlechtliche Menschen bzw. Menschen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale (VdG) sind in Österreich groben Menschenrechtsverletzungen und geschlechtsbasierter Gewalt ausgesetzt. An Minderjährigen mit VdG werden nicht einvernehmliche, nicht lebensnotwendige, irreversible, kosmetische Genitaloperationen und andere schädliche medizinische Eingriffe durchgeführt, die bei nicht-intergeschlechtlichen Kindern verboten sind. Trotz der Empfehlung des UN-Ausschusses gegen Folter, diese Praktiken zu beenden, werden in Österreich jährlich rund 1.000 Eingriffe durchgeführt.

Fragen:

  • Wann setzt Österreich ein gesetzliches Verbot von nicht lebensnotwendigen geschlechtsnormierenden medizinischen Eingriffen an Minderjährigen mit VdG um, vgl. CAT/C/AUT/CO/6, Absatz 45? Welche Maßnahmen setzt Österreich in der Zwischenzeit zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit von intergeschlechtlichen Menschen?
  • Wie kommt Österreich der Empfehlung CEDAW/C/AUT/CO/9, Absatz 35h nach, ein menschenrechtsbasiertes Gesundheitsprotokoll für intergeschlechtliche Menschen zu erstellen?
  • Wie gewährleistet Österreich für Eltern von Kindern mit VdG einen kostenfreien, niederschwelligen, mehrsprachigen Zugang zu psychosozialer Unterstützung sowie zu menschen-rechtsbasierter, medizinunabhängiger Peer-Beratung?

Geschlechtsidentität und Personenstandsrecht

(zu CEDAW-Artikel 1 und 2) – gemeinsam mit Elisabeth Holzleithner, Universität Wien; Venib – Verein Nicht-Binär; TransX – Verein für Transgender Personen

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat 2018 festgehalten, dass intergeschlechtliche Personen mit einer Variation der Geschlechtsmerkmale (VdG) gemäß Artikel 8 EMRK nur „jene Geschlechtszuschreibungen durch staatliche Regelung akzeptieren müssen, die ihrer Geschlechtsidentität entsprechen“. Mit Erlass des Innenministeriums wird den Behörden, die über Personenstandseinträge entscheiden, jedoch einschränkend vorgeschrieben, dass es nur bestimmte neue Geschlechtseinträge gibt („inter“, „divers“, „offen“ und „Streichung / kein Eintrag“) und diese nur mit ärztlichem Gutachten über eine „körperliche Intergeschlechtlichkeit“ möglich sind. Aktuell laufen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, die diese Einschränkungen anfechten. Selbstvertretungsgruppen fordern ein Personenstandsrecht, das das VfGH-Erkenntnis umsetzt und einen selbstbestimmten Geschlechtseintrag im Sinne der geschlechtlichen Autonomie ohne Gutachten und Pathologisierung ermöglicht.

Fragen

  • Wie wird die Anerkennung der individuellen Geschlechtsidentität niederschwellig und flächendeckend auf allen Ebenen, inklusive Behörden, persönlicher Dokumente und des privat-wirtschaftlichen Geschäftsverkehrs, sichergestellt?
  • Welche Maßnahmen werden zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und Unterstützung von trans, inter und nicht-binären Personen mit Migrationsbiografie ergriffen, inklusive Kooperationen mit Herkunftsländern im Zusammenhang mit Namensänderungen?
  • Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um LGBTIQ+-Personen, insbesondere inter, trans und nicht-binäre Menschen, vor Übergriffen und Hass zu schützen und wie sind diese budgetär ausgestaltet?

Stellungnahme zur Umsetzung eines Verbots nicht notwendiger Operationen und Behandlungen an Kindern und Jugendlichen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) hat aktuell „Empfehlungen zu Varianten der Geschlechtsentwicklung (VdG) mit einem besonderen Schwerpunkt auf Kinder“ (Punkt 2 auf der Webseite) veröffentlicht. Diese legen dar, worauf besonders zu achten ist, um Kinder, deren Geschlechtsmerkmale Variationen aufweisen, vor normierenden Eingriffen zu schützen. Sie schließen dabei an die „Empfehlungen zu Varianten der Geschlechtsentwicklung“ aus dem Jahr 2019 an.

Wir haben dies zum Anlass genommen, eine Stellungnahme zur Umsetzung eines Verbots nicht notwendiger Operationen und Behandlungen an Kindern und Jugendlichen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale zu veröffentlichen. Bis heute werden in Österreich gesundheitlich nicht notwendige Maßnahmen mit dem Ziel einer Veränderung von Geschlechtsmerkmalen an nicht einwilligungsfähigen und/oder nicht vollumfassend aufgeklärten Kindern und Jugendlichen (bzw. Erwachsenen) durchgeführt. Die Österreichische Regierungen wurde diesbezüglich seit 2015 mehrfach gerügt und aufgefordert, eine klare rechtliche Regelung zu schaffen. Viele Länder in Europa gewährleisten diesen Schutz bereits, nicht zuletzt Griechenland, wo es nach Malta sogar strafrechtliche Verfolgung für nicht-konsensuelle Operationen und Behandlungen an Kindern und Jugendlichen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale gibt.

In unserer Stellungnahme haben wir wichtige Eckpunkte, Forderungen und potentielle Problematiken in der Diskussion um eine rechtliche Regelung aus Sicht von Selbstvertretung, Peer-Beratung und Erfahrungsexpert*innen skizziert – auf Basis von jahrelangem Austausch mit Expert*innen aus den Bereichen Kinder- und Menschenrechte und mit nationalen und internationalen Interessensvertretungen.

Unsere vollständige Stellungnahme ist hier zum Download als PDF bereitgestellt.

Am 26. November 2024 haben wir zu diesem Thema auch eine Presseaussendung veröffentlicht. Diese ist hier zu finden.

Neuigkeiten auf der Europäischen Ebene

Es gibt spannende Neuigkeiten im internationalen Bereich! OII Europe hat einen Brief an die Europäische Kommission geschickt und es ist ein wichtiges Gerichtsurteil gefallen, das Grundrechte von EU-Bürger*innen in Bezug auf ihren Personenstand stärkt.

Brief an die Europäische Kommission zur Empfehlung über schädliche Praktiken

VIMÖ hat sich OII Europe und rund 80 Organisationen der Zivilgesellschaft, Fachleuten aus dem Gesundheitswesen und Akademiker*innen, die sich für die Rechte von Frauen und LGBTIQ-Personen einsetzen, angeschlossen, und einen Brief an die Präsidentin Ursula von der Leyen unterzeichnet:

Es geht um die lange Verzögerung bei der Veröffentlichung der Empfehlung der Europäischen Kommission zur Verhütung schädlicher Praktiken gegenüber Frauen und Mädchen. Wir fordern die derzeitige Kommission auf, die Empfehlung zügig zu verabschieden oder ihre Annahme durch die nächste Kommission vor 2025 zu garantieren.

Die Verabschiedung dieser Empfehlung bietet den EU-Mitgliedstaaten eine wirksame Orientierungshilfe bei der Bekämpfung verschiedener schädlicher Praktiken, einschließlich derjenigen, zu denen sie sich in der Gleichstellungsstrategie 2020-2025 und in der Strategie zur Gleichstellung von LGBTIQ 2020-2025 verpflichtet haben.

Wir fordern die Europäische Kommission außerdem auf, Inter*-Genitalverstümmelung (IGM) in den Text der Empfehlung aufzunehmen. Denn IGM wurde bereits in der LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie 2020-2025 als eine schädliche Praxis anerkannt! Darüber hinaus muss die Kommission auch dafür zu sorgen, dass alle Formen von geburtshilflicher und gynäkologischer Gewalt, Misshandlung und Missbrauch in diese Empfehlung aufgenommen werden. Es geht um den Schutz von Frauen und Mädchen in ihrer ganzen Vielfalt!

Hier ist der Brief auf Englisch zu lesen.

 

Positive EuGH Entscheidung zu rechtlicher Anerkennung im Personenstand

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat entschieden, dass EU-Mitgliedstaaten die in einem anderen Mitgliedstaat erfolgte rechtliche Anerkennung des Geschlechts anerkennen müssen!

Der Fall betrifft Arian Mirzarafie-Ahi, einen rumänischen Transmann mit doppelter rumänisch-britischer Staatsbürgerschaft, der im Vereinigten Königreich seinen Namen und seine Geschlechtszugehörigkeit geändert hat. Die rumänischen Behörden weigerten sich jedoch, seinen neuen männlichen Namen und seine neue Geschlechtszugehörigkeit anzuerkennen. Der EuGH stellte sich auf die Seite von Arian und erklärte, dass Rumänien die im Vereinigten Königreich erfolgte rechtliche Anerkennung des Geschlechts anerkennen muss. Diese Entscheidung stärkt die Grundrechte der EU-Bürger und wird den Rechtsschutz für trans Menschen in der EU verbessern.

Ob nicht-binäre und inter Geschlechtseinträge dabei wirklich inkludiert sind, wie es auf den ersten Blick zu sein scheint, können wir gerade noch nicht abschätzen.

Wir gratulieren herzlich Arian Mirzarafie-Ahi und dem gesamten anwältlichen Team, das dies erreicht hat!

Hier könnt ihr das gemeinsame Statement von TGEU, ILGA Europe und ACCEPT auf Englisch lesen.

 

Geschlechtervielfalt im Sport

Seit den Olympischen Spielen in Paris ist das Thema Geschlechtervielfalt im Sport wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Wir haben hier einige Hinweise und neue Beiträge zusammengestellt, die natürlich gerne geteilt werden dürfen!

Materialien von OII France / CIA zu Intergeschlechtlichkeit im Sport

Im Rahmen der Olympischen Spiele in Paris hat OII France Materialien erstellt, die das Thema Intergeschlechtlichkeit im Sport betrachten. Diese Materialien sind nun auf Englisch verfügbar! In einer Broschüre werden die Schwierigkeiten transparent gemacht, vor denen intergeschlechtliche Sportler*innen stehen, wenn sie eine Karriere im Profi-Bereich anstreben. Dabei werden direkte Zitate verwendet und die aktuelle binärgeschlechtliche Trennung im Sport wird in einen historischen Kontext gesetzt. In der Broschüre werden auch mögliche Alternativen zum aktuellen System aufgezeigt. Zusätzlich gibt es auch einen Flyer, der die Informationen kompakt zusammenfasst.

  

Statement zu TIN Rechten und Inklusion im Sport

Es gibt ein aktuelles Joint-Statement, das integrative Ansätze fordert, um sicherzustellen, dass alle Menschen, unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität oder/und ihren Geschlechtsmerkmalen, sicher und gleichberechtigt am Sport teilnehmen können.

Es ist an der Zeit, sich für die Inklusion im Sport einzusetzen! Wir rufen Einzelpersonen und Organisationen dazu auf, diese Erklärung zu unterzeichnen, die das Recht von trans-, nicht-binären und intergeschlechtlichen Menschen bekräftigt, ohne jegliche Form von Diskriminierung am Sport teilzunehmen.

Die Initiator*innen, darunter einige Sport-Organisationen, die sich für Geschlechtergerechtigkeit, Menschenrechte und LGBTIQ+-Rechte einsetzen, begrüßen den Bericht von Alexandra Xanthaki, der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen im Bereich der kulturellen Rechte, über das Recht auf Teilnahme am Sport.

Hier geht es um Menschenrechte und die Schaffung gleicher Chancen für alle. Lest hier das Statement, das von vielen Organisationen und Einzelpersonen bereits unterschrieben wurde und schließt euch an – VIMÖ hat das bereits gemacht:

https://gate.ngo/knowledge-portal/un-document/trans-gender-diverse-and-intersex-inclusion-in-sports-is-a-human-right/

#IntersexRights #TransRights #InclusionInSports #HumanRights #LGBTIQ+ #WomenInSports #SportsForAll

 

Neuer Bericht von IGLYO zu TIN Jugend im Sport

Passend zu den obigen Neuigkeiten ist vor kurzem der neue Bericht von IGLYO (The International Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender, Queer & Intersex Youth and Student Organisation) zu TIN Jugend im Sport ist veröffentlicht worden:

Es geht um die vorwiegend europäische Situation der trans, nicht-binären und intergeschlechtlichen Jugend im Bereich Sport und beleuchtet Realitäten, Partizipation und Hürden, und insbesondere die Regelungen dabei. Hier kann der Bericht auf Englisch heruntergeladen werden.

Intersex Solidarity Day: Filmscreening „Inter*Story – Ein Stück Aktivismus“ in Ebensee

Im Zuge des INTERSEX SOLIDARITY DAY am 08. November laden wir, zusammen mit Salzkammerqueer, am 07. November 2024 zu Film und Gespräch um auf die Belange von intergeschlechtlichen Menschen aufmerksam zu machen.
Filmvorführung mit Filmgespräch

„INTER*Story-Ein Stück Aktivismus“
AT, 2022, 43 Min., OmdU
Filmproduktion: Djordje Čenić, Nicole Baïer
Mit: Luan Pertl, Magdalena Klein, Noah Rieser, Tinou Ponzer, Tobias Humer
Im Mainstream werden inter* Personen meist verzerrt und voyeuristisch dargestellt. Was sind aber ihre eigenen Geschichten, die sie teilen wollen? Warum sind die Darsteller*innen Aktivist*innen geworden und vice versa? Warum kämpfen sie für die Menschenrechte, die Sichtbarkeit und Enttabuisierung von Menschen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale? Was sind die nicht erzählten Geschichten? Im Setting einer TV-Talkshow teilen die intergeschlechtlichen Darsteller*innen ihre eigenen Stories und Erlebnisse, mal krass, mal traurig, mal lustig oder auch absurd.
Die vier ausverkauften Aufführungen wurden gefilmt und zu einem Film verarbeitet. Wie schaut die filmische Übersetzung dieses Theaterabends aus? Wohin führt uns dieser Blick auf die Themen von den intergeschlechtlichen Darsteller*innen?

 

Beginn: 19:00 Uhr
Ort: Frauenforum Salzkammergut, Soleweg 7, 4820 Ebensee am Traunsee

Eintritt: freie Spende

 

Aktuelle Infos zur Veranstaltung gibt es auf Facebook oder auf der Seite von Salzkammerqueer!

 

Mehr zur Geschichte des Inter*-Solidaritäts- und Gedenktags (8.11.) gibt es z.B. hier: https://intersexday.org/en/

Intersex Asylum Seekers and Refugees – eine Präsentation der Broschüre

Wann: 22.11.2024, Einlass 17:30 Uhr, Start 18:00 Uhr
Augasse 2 – 6, 1090 Wien

VIMÖ präsentiert euch das OII Europe Asylum Seekers and Refugees Toolkit – geschrieben von Jana Hugo und Luan Pertl. Gerade jetzt ist das ein besonders wichtiges Thema!

Luan wird einen Überblick über den Aufbau und die Inhalte des Toolkits geben und auch über die speziellen Schwierigkeiten sprechen, die Intersex Asylum Seekers und Refugees berichtet haben im Zuge der Zusammenarbeit für dieses Toolkit.

Luan und Jana haben dieses Tookit zwar geschrieben, aber dies wäre nicht möglich gewesen ohne der engen Zusammenarbeit und das Vertrauen von intergeschlechtlichen Menschen mit Fluchterfahrung – ohne dieses Vertrauen wäre diese Broschüre nie zustande gekommen. Dafür sind wir natürlich unendlich dankbar!

Nach einer ca. 25-minütigen Vorstellung stehen wir noch für Fragen und Austausch zur Verfügung.

Danach laden wir euch herzlich zu Snacks und Getränken ein!

LGBTIQ-Community präsentiert Forderungen zum Wahlkampf

Schutz vor Übergriffen zieht sich als roter Faden durch die aktuellen Probleme.

Wien 16.09.2024

Anlässlich der kommenden Nationalratswahl haben die bedeutendsten Interessenvertretungen der lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender, intergeschlechtlichen und queeren (LGBTIQ-)Community ein Positionspapier erarbeitet. Die HOSI Wien, Vienna Pride, Queer Base und VIMÖ haben darin die größten Probleme für LGBTIQ-Menschen zusammengefasst und erklärt und daraus die wichtigsten Forderungen abgeleitet, die sie der nächsten Bundesregierung mit auf den Weg geben.Wie ein roter Faden zieht sich dabei ein Thema durch: der Schutz vor Übergriffen. Denn während viele rechtliche Diskriminierungen bereits beseitigt wurden, oft von den Gerichten, so gibt es doch noch viele Situationen, in denen LGBTIQ-Menschen gar nicht geschützt sind, obwohl sie ein besonders erhöhtes Risiko haben.

Sogenannte “Konversionstherapien”, in denen die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität geändert werden soll, verursachen oft Depressionen bis hin zum Suizid.

Das zeigt sich besonders bei LGBTIQ-Jugendlichen, erklärt Ann-Sophie Otte, Obfrau der HOSI Wien: “Es passiert immer noch, dass meist Jugendliche von ihren Eltern zu sogenannten ‚Konversionstherapien‘ geschickt werden. Das sind, meistens fundamentalistisch-religiös motivierte, Programme, in denen die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität geändert werden soll – auch bekannt als ‚Homo-Heiler‘. Und während es zwar für die Angehörigen von Medizinberufen verboten ist, so etwas durchzuführen, so gibt es genug Nicht-Mediziner:innen, die das immer noch legal tun. Dabei richten diese Pseudotherapien oft enormen psychischen Schaden an und treiben Jugendliche in Depression und immer wieder auch in den Suizid. Deshalb spricht sich auch der Weltärztebund dagegen aus.” Und sie fordert deshalb: “‚Konversionstherapien‘ müssen endlich verboten werden, und zwar nicht nur für Minderjährige, sondern auch für jene Erwachsenen, die nicht für sich selbst entscheiden können. Entscheidend ist dabei, dass der Schutz auch die Geschlechtsidentität umfasst, sonst bleibt da erst wieder eine Hintertür für gefährliche Quacksalberei offen.

Diskriminierung von LGBTIQ-Menschen trifft auch deren Angehörige, insbesondere Kinder.

Katharina Kacerovsky-Strobl, die Organisatorin von Vienna Pride, zeigt auf, dass Schutz nicht nur LGBTIQ-Menschen allein betrifft: “Diskriminierung trifft nicht nur LGBTIQ-Menschen, sondern auch alle, die – oft fälschlich – dafür gehalten werden. Aber auch ihre Familien leiden oft darunter. Gerade als Mutter ist mir wichtig, dass Kinder nicht erleben müssen, dass ihre Eltern diskriminiert werden. Denn Kinder brauchen Geborgenheit und Schutz, um bestmöglich aufzuwachsen. Es widerspricht dem Kindeswohl, dass Regenbogenfamilien aus einem Lokal geworfen werden können oder man ihnen eine Wohnung verweigern kann, nur, weil die Eltern LGBTIQ-Menschen sind. Den vollen Diskriminierungsschutz, wie wir ihn bereits bei Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft oder dem Geschlecht haben, brauchen wir also nicht nur, weil es richtig ist, sondern auch zum Schutz von Kindern. Außerdem geht es um die Frage, in welcher Gesellschaft sie aufwachsen sollen: einer offenen, in der Liebe und Vielfalt selbstverständlich sind, oder einer, in der man ausgegrenzt wird, wenn man nicht zur Norm gehört.”

Medizinisch nicht notwendige Operationen an intergeschlechtlichen Kindern richten oft schweren körperlichen und psychischen Schaden an.

Zu den Menschenrechten gehört auch die körperliche Unversehrtheit, die derzeit für intergeschlechtliche Menschen oft nicht gegeben ist. Noch immer werden an intergeschlechtlichen Kindern geschlechtsnormierende Operationen durchgeführt, die medizinisch nicht notwendig sind. Dabei hinterlassen diese oft schwere Folgen, vom Verlust der sexuellen Empfindsamkeit bis hin zu jahrelangen psychischen Problemen. Luan Pertl, Obmensch VIMÖ – Zweigverein Wien, sagt dazu: “Die österreichische Politik muss den Schutz aller Kinder gewährleisten, somit auch den Schutz von intergeschlechtlichen Kindern vor nicht konsensuellen medizinischen Eingriffen, medizinische Gewalt muss endlich ein Ende haben.

Verfolgte LGBTIQ-Menschen müssen in Österreich Schutz finden.

Und abschließend dürfen auch jene LGBTIQ-Menschen nicht vergessen werden, die in ihren Heimatländern Verfolgung bis hin zur Ermordung ausgesetzt sind. Marty Huber vom Verein Queer Base – Welcome and Support for LGBTIQ Refugees sagt: “Das Recht einen Asylantrag zu stellen ist massiv unter Beschuss! Wir müssen für alle und insbesondere für LGBTIQ Geflüchtete, den Zugang zu den Menschenrechten offen lassen und dem Rechtsruck im Asyl- und Menschenrechtsbereich mit vereinten Kräften entgegen treten.

 

Hier geht’s zum Positionspapier: https://vimoe.at/wp-content/uploads/2024/09/Forderungen-LGBTIQ.pdf

Reaktionen aus Medien und Parteien:

Vier LGBTI-Organisationen präsentieren ihre Forderungen zum Wahlkampf – ggg.at – 16.09.2024
Übergriffe gegen LGTIQ erreichen den Wahlkampf – mannschaft.com – 16.09.2024

SPÖ-Lindner zu den Wahlforderungen der LGBTIQ-Bewegung: Es ist höchste Zeit für ein LEVELLING UP in der Menschenrechtspolitik – SPÖ/ots – 16.09.2024

Stögmüller/Grüne zum Forderungskatalog der queeren Community: Für LGBTIQ+-Rechte ohne Kompromisse – Grüne/ots – 16.09.2024

Neue Broschüre: Hebammen als Schlüsselfiguren für intergeschlechtliche Neugeborene

Nach den erfolgreichen Workshops für Hebammen ist nun aus der fruchtbaren Zusammenarbeit von Hebamme Martha Kuderer und uns eine Broschüre entstanden. „Hebammen als Schlüsselfiguren für intergeschlechtliche Neugeborene“ ist der Titel der brandneu erschienen Broschüre herausgegeben von Var.Ges – Beratungsstelle für Variationen der Geschlechtsmerkmale und VIMÖ.

Wir haben unser Wissen zusammengetragen, unsere Expertisen vereint und gemeinsam eine kompakte Broschüre verfasst.

Aus unserer Sicht können Hebammen eine Schlüsselfunktion haben, wenn es um den Schutz von intergeschlechtlich Neugeborenen bzw. Neugeborenen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale und deren Eltern geht.

Die Broschüre richtet sich an Hebammen, ist aber für alle Menschen, welche sich mit der Thematik auseinandersetzten, interessant.

Ihr könnt diese gerne bei uns kostenfrei bestellen, wir schicken euch die gewünschte Anzahl zu und freuen uns natürlich über eine Spende. Dazu bitte eine Mail an beratung[at]varges.at senden.

Hier geht es zum kostenlosen Download der PDF Version.

Die Erstellung der Broschüre wurde gefördert durch:

 

Studie/Befragung zu „Diskriminierung und Vorurteilskriminalität“ vom IHS

Wir unterstützen eine wissenschaftliche Studie, die vom Institut für Höhere Studien (IHS) in Wien im Rahmen des KIRAS Sicherheitsforschungsprogramms für das Ministerium für Inneres durchgeführt wird.

Worum geht es?

Menschen können aufgrund persönlicher Merkmale oder Einstellungen – Alter, körperliche und psychische Beeinträchtigungen, Herkunft, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sozialer Status, sexuelle oder die politische Orientierung – diskriminiert, angefeindet oder auch angegriffen werden. Straftaten aufgrund von Vorurteilen werden unter dem Begriff Vorurteilskriminalität oder Hate Crime zusammengefasst.

Die Studie dient einem besseren Verständnis von Diskriminierung und Kriminalität aufgrund von Vorurteilen gegen solche Merkmale. Ziel ist es, den Opferschutz zu verbessern und wirksame Präventionsmaßnahmen zu entwickeln.

Zu diesem Zweck wurde vom IHS ein Fragebogen erstellt. Wir haben den Fragebogen gesichtet und halten die Studie für sinnvoll und wichtig. Wir empfehlen euch/Ihnen daher die Beantwortung.
Hinweis: Bei den Gründen für eine Diskriminierung kann man im Fragebogen zunächst nur einen Grund angeben, diesen in der nächsten Frage jedoch um weitere Gründe ergänzen.

Was kann ich tun?

Bitte nimm an der Befragung teil. Das funktioniert ganz einfach über den QR-Code/Link am Ende dieses Beitrags. Die Beantwortung des Fragebogens erfordert 10 bis 15 Minuten Zeit.

Die Fragen können unter Umständen schmerzliche persönliche Erfahrungen ansprechen. Am Ende der Befragung finden sich daher Kontakte zu Hilfs- und Beratungseinrichtungen. Natürlich kann die Beantwortung der Fragen auch jederzeit abgebrochen werden. In diesem Fall werden auch keinerlei Daten gespeichert.

Was passiert mit meinen Antworten?

Die Befragung ist anonym, darüber hinaus werden alle Daten nach Abschluss der Studie wieder gelöscht. Das IHS garantiert die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Sinne der DSGVO.

Link zur Online-Befragung: https://sicherheitsforschung.ihs.ac.at/kiras?I=g9