Anti-Diskriminierungsrichtliche der EU: Joint Statement und Petition

Im Februar gab die Europäische Kommission (EK) bekannt, den Vorschlag für die Gleichbehandlungsrichtlinie zurückzuziehen – eine gesetzgeberische Maßnahme, die darauf abzielt, rechtliche Lücken im EU-Antidiskriminierungsrecht zu schließen. Die EU-Grundrechtecharta und die EU-Verträge verbieten Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Hautfarbe, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters und der sexuellen Orientierung. Die bestehenden EU-Antidiskriminierungsvorschriften führen jedoch zu einer Hierarchie des Schutzes, bei der einige Formen der Diskriminierung umfassender behandelt werden als andere. Mit der Gleichbehandlungsrichtlinie wurde versucht, diesen Schutz zu harmonisieren und einen horizontalen Ansatz zur Gleichbehandlung zu gewährleisten.

Die Europäische Zivilgesellschaft verurteilt die Ankündigung der Europäischen Kommission, die vorgeschlagene Antidiskriminierungsrichtlinie zurückzuziehen, als Verrat an den Grundrechten zu einem für die Demokratie und die Gleichstellung in der EU kritischen Zeitpunkt!

Daher wurde ein Joint Statement mit klaren Aufforderungen von folgenden NGOs an die Kommission verfasst:

Eurocentralasian Lesbian* Community (EL*C)

European Roma Grassroots Organisations Network (ERGO Network)

Organisation Intersex International Europe e.V. (OII Europe)

The International LGBTQI Youth & Student Organisation (IGLYO)

European Network against Racism (ENAR)

ILGA-Europe

European Disability Forum (EDF)

AGE Platform Europe (AGE)

Trans Europe and Central Asia (TGEU)

Und mit eurer Unterschrift könnt ihr die Petition von ILGA-Europe dazu an die EK unterstützen!

 

Positiver Schritt: Neue Regierung plant rechtlichen Schutz für intergeschlechtliche Kinder

Presseaussendung – Linz, 6. März 2025

Nach Veröffentlichung des Regierungsprogramms der Koalition von SPÖ, ÖVP und NEOS begrüßt VIMÖ, der Verein Intergeschlechtlicher Menschen Österreich, die Einigung darin zum Schutz intergeschlechtlicher Kinder. Auf Seite 108 ist zu lesen, dass „klare Regelungen zum Schutz intergeschlechtlicher Minderjähriger vor gesundheitlich nicht-notwendigen Eingriffen“ umgesetzt werden. Dabei wird die Wichtigkeit von „Einbeziehung der Selbstvertretungsorganisationen“ und der „Ausbau der Sensibilisierungsmaßnahmen für Gesundheitspersonal, um besser über Intergeschlechtlichkeit aufzuklären“ hervorgehoben.

„Das klingt für uns als Selbstvertretungsorganisation, die zu Intergeschlechtlichkeit und Variationen der Geschlechtsmerkmale aufklärt, wie der nächste Schritt zu einer besseren Gesundheitsversorgung sowie zum Verbot dieser Eingriffe. Wir freuen uns sehr über diese klare Einigung zum Kinderschutz“, so Luan Pertl, Obmensch von VIMÖ Wien.

Seit vielen Jahren verweisen internationale und nationale Menschenrechtsorganisationen und Stellen, die sich für Kinderrechte einsetzen, darauf, dass Kinder mit Variationen der Geschlechtsmerkmale vor geschlechtsverändernden Eingriffen wie Operationen an den Genitalien geschützt werden müssen. Hierbei geht es ausdrücklich um gesundheitlich nicht notwendige Eingriffe, die ihr Recht auf Unversehrtheit und Selbstbestimmung verletzen. Österreich hat in den letzten Jahren angekündigt und beschlossen ein Verbot umzusetzen und in der vergangenen Legislaturperiode wurde auf ministerieller Ebene bereits an einem Gesetzesentwurf gearbeitet.

„Natürlich lesen wir im Regierungsprogramm auch einige Kompromisse bei verschiedenen Themen heraus, aber blicken mit Hoffnung in die kommende Regierungsperiode, da sich die Parteien in ihrer Zusammenarbeit zum Schutz der Kinderrechte bekannt haben“, so Tinou Ponzer, Obmensch von VIMÖ.

 

Die Presseaussendung ist auf der Seite der APA unter diesem Link zu finden.

Negative VwGH-Entscheidung zur Geschlechtseintrags-Streichung bei nicht-binären Personen

Es gibt Neuigkeiten zu zwei Verfahren, wo nicht-binäre Personen die Streichung ihres Geschlechtseintrags erlangen wollten: Nach bis zuletzt noch positiven Entscheidungen des Wiener Verwaltungsgerichts dazu, hat nun der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass diese aus „biologischen“ Gründen keinen Zugang dazu haben können, sowie dass das Personenstandsgesetz nicht konform sei mit einer Streichung.

Das tut uns nicht nur für die betroffenen Personen und alle leid, die dadurch länger auf ihre rechtliche Anerkennung warten müssen, die Ausführungen des VwGH sind in Teilen für uns nicht ganz nachvollziehbar oder wirken auch etwas widersprüchlich zum Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs und anderer Judikatur.

Beim Thema rechtliche Expertise verweisen wir aber gerne auf z.B. die Juristin Elisabeth Greif, die einen ausführlichen Artikel dazu geschrieben hat: https://verfassungsblog.de/trans-inter-personen-osterreich/

Das Berufen auf die Basis des „biologischen Geschlechts“ hat nach Medienberichten (siehe Standard-Bericht und die Aussendung des RKL) große Unsicherheit bei allen hervorgerufen, deren Geschlechtsidentität dem nicht entspricht, was ihnen bei Geburt zugewiesen wurde.

Grundsätzlich sollte sich derzeit nichts ändern zu den bestehenden Möglichkeiten der Personenstandsänderungen durch diese Entscheidung. Die Erlässe des Innenministeriums, auf Basis des VfGH-Erkenntnisses aus dem Jahr 2018, gelten weiterhin für die alternativen Geschlechtseinträge. Das Gleichbehandlungsgesetz, das Diskriminierung aufgrund des Geschlechts – wozu auch die Identität zählt – verbietet, gilt weiterhin in Österreich. Und auch auf EU-Ebene und der Europäischen Menschenrechtskonvention haben wir Schutz der individuellen Geschlechtsidentität. Und wie der Verfassungsgerichtshof schon dargelegt hat, müssen Menschen keine staatliche Geschlechtszuweisung akzeptieren, die nicht richtig ist. Auch dieser Grundsatz hat sich nicht geändert.

Trotzdem möchten wir euch nahelegen, wenn ihr einen alternativen Geschlechtseintrag (inter, divers, offen, kein Eintrag) anstrebt, ihn lieber rasch zu beantragen und mit zu bedenken, dass die Streichung aktuell ablehnend vom VwGH betrachtet wurde. Auch für intergeschlechtliche Personen gibt es hier zwar Hürden, aber wenn sie fachärztlich eine Variante der Geschlechtsentwicklung nachweisen können, haben sie grundsätzlich die Möglichkeit dazu.

Wir werden in ein paar Monaten sehen, was die weiteren rechtlichen Schritte der klagenden Parteien bringen, da diese natürlich in Revision gehen, Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einlegen und zur nächsten Instanz gehen. Alex Jürgen* hat das im Rechtsweg zur Erreichung der alternativen Geschlechtseinträge auch alles durchgemacht. Man muss tatsächlich in Jahren planen dabei. Wir drücken die Daumen dafür und halten euch natürlich auf dem Laufenden!

Wir wissen nicht, was die kommende Regierung bringt, zumindest vermuten wir Verschlechterungen, wenn wir auf die Parteiprogramme und parlamentarischen sowie medialen Aussagen der derzeit verhandelnden Parteien schauen, die zu einem falschen, eingeschränkten Bild der Zweigeschlechtlichkeit zurückkehren möchten. Wir sind aber da, schon immer, und wir geben nicht auf! Gemeinsam mit transgeschlechtlichen und nicht-binären Menschen werden wir weiterhin uns dafür einsetzen, dass wir Schutz, Respekt und Anerkennung erfahren! Alle, die zu Menschenrechten und Gleichbehandlungen arbeiten, stehen hinter uns. Wir müssen diese Allianzen stärken.

Der Verein Venib, der die Genderklage ganz viel unterstützt, hat diese Stellungnahme veröffentlicht, wo ihr auch die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs im Detail nachlesen könnt und noch mehr Updates dazu bekommt: https://venib.at/vwgh-streichung/

Hier kann man die Entscheidung mit ergänzender Stellungnahme des VwGH direkt lesen:

https://www.vwgh.gv.at/rechtsprechung/aktuelle_entscheidungen/ro2023010008.html

Meldet euch, wenn ihr Bedarf zum Austausch oder Fragen dazu habt – wir sind immer für euch da.

 

Es gibt aber auch international neue Gerichts-Fälle, die positive Entwicklungen darstellen: Darunter der Europäische Gerichtshof, der im Jänner entschieden hat, dass Personen nicht dazu verpflichtet werden dürfen, bei einem (Kauf-)Vertragsabschluss eine geschlechtsbezogene Anrede anzugeben.

Auf Deutsch dazu: https://www.datenschutz-notizen.de/eugh-erfassung-des-geschlechts-nur-dann-wenn-es-zwingend-erforderlich-ist-0251782/

Die gemeinsame Pressemitteilung von TGEU und ILGA Europe auf Englisch dazu:

https://tgeu.org/joint-statement-welcoming-cjeu-judgment-to-halt-unlawful-gender-title-collection/

Winterpause vom 21.12.2024 – 06.01.2025

english below
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Liebe Community,
Liebe Verbündete,
Liebe interessierte Menschen!

Wir gehen in unsere Winterpause und sind daher vom 21.12.2024 bis 06.01.2025 nicht erreichbar: Unser Büro in Wien ist geschlossen, wir führen keine Telefonate und auf Mails reagieren wir in dieser Zeit nicht. Ab dem 07.01.2024 sind wir aber wieder im gewohnten Umfang für euch da und freuen uns auf eine Kontaktaufnahme.
Wir wünschen euch allen eine hoffentlich ebenso erholsame Zeit und ein gutes Ankommen im nächsten Jahr!

Euer Team von VIMÖ und VIMÖ Wien sowie der Beratungsstelle Var.Ges

 

Dear Community,
Dear allies,
Dear interested people!

We are going into our winter break and will therefore not be available from 21 December 2024 to 6 January 2025: Our office in Vienna will be closed, we will not make any phone calls and we will not respond to emails during this time. From 7 January 2024, however, we will be back for you as usual and are looking forward to hearing from you.

We wish you all a hopefully equally relaxing time and a good start into the new year!

Your team from VIMÖ and VIMÖ Vienna and the Var.Ges counselling centre

Frauenrechte am Prüfstand: CEDAW-Schattenbericht 2024

Der Klagsverband brachte am 4.12.2024 einen umfassenden NGO-Koalitionen-Bericht beim UN-Komitee zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau ein. 34 Expert*innen aus 31 NGOs, Universitäten und Institutionen haben am NGO-Koalitionen-Bericht mitgeschrieben – darunter auch VIMÖ!

Im Rahmen des zehnten Prüfzyklus zur UN-Frauenrechtskonvention von Österreich richten sich die Berichte mit relevanten Fragen an die Pre-Sessional Working Group für die Erstellung der List of Issues Prior to Reporting für die nächste Staatenprüfung. D.h. die kommende Bundesregierung wird dadurch aufgefordert, dem Handlungsbedarf zum Schutz und für die Rechte aller Frauen aktiv zu begegnen und als Vertragsstaat entsprechend der Konvention umzusetzen.

Wir danken allen Beteiligten, insbesondere dem Klagsverband, für die wichtige Vernetzung und gute Kooperation!

Der gesamte Bericht kann hier auf Deutsch und auf Englisch heruntergeladen werden: https://www.klagsverband.at/archives/21623

Außerdem gibt es hier noch mehr Infos zur laufenden Kampagne und dazugehörigen Veranstaltungen des Klagsverbands zu #rechtehatsie: https://www.klagsverband.at/politik/rechtehatsie

Hier sind die Artikel des Schattenberichts, die VIMÖ (mit)formuliert hat:

Körperliche Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale 

(zu CEDAW-Artikel 2 und 12)

Intergeschlechtliche Menschen bzw. Menschen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale (VdG) sind in Österreich groben Menschenrechtsverletzungen und geschlechtsbasierter Gewalt ausgesetzt. An Minderjährigen mit VdG werden nicht einvernehmliche, nicht lebensnotwendige, irreversible, kosmetische Genitaloperationen und andere schädliche medizinische Eingriffe durchgeführt, die bei nicht-intergeschlechtlichen Kindern verboten sind. Trotz der Empfehlung des UN-Ausschusses gegen Folter, diese Praktiken zu beenden, werden in Österreich jährlich rund 1.000 Eingriffe durchgeführt.

Fragen:

  • Wann setzt Österreich ein gesetzliches Verbot von nicht lebensnotwendigen geschlechtsnormierenden medizinischen Eingriffen an Minderjährigen mit VdG um, vgl. CAT/C/AUT/CO/6, Absatz 45? Welche Maßnahmen setzt Österreich in der Zwischenzeit zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit von intergeschlechtlichen Menschen?
  • Wie kommt Österreich der Empfehlung CEDAW/C/AUT/CO/9, Absatz 35h nach, ein menschenrechtsbasiertes Gesundheitsprotokoll für intergeschlechtliche Menschen zu erstellen?
  • Wie gewährleistet Österreich für Eltern von Kindern mit VdG einen kostenfreien, niederschwelligen, mehrsprachigen Zugang zu psychosozialer Unterstützung sowie zu menschen-rechtsbasierter, medizinunabhängiger Peer-Beratung?

Geschlechtsidentität und Personenstandsrecht

(zu CEDAW-Artikel 1 und 2) – gemeinsam mit Elisabeth Holzleithner, Universität Wien; Venib – Verein Nicht-Binär; TransX – Verein für Transgender Personen

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat 2018 festgehalten, dass intergeschlechtliche Personen mit einer Variation der Geschlechtsmerkmale (VdG) gemäß Artikel 8 EMRK nur „jene Geschlechtszuschreibungen durch staatliche Regelung akzeptieren müssen, die ihrer Geschlechtsidentität entsprechen“. Mit Erlass des Innenministeriums wird den Behörden, die über Personenstandseinträge entscheiden, jedoch einschränkend vorgeschrieben, dass es nur bestimmte neue Geschlechtseinträge gibt („inter“, „divers“, „offen“ und „Streichung / kein Eintrag“) und diese nur mit ärztlichem Gutachten über eine „körperliche Intergeschlechtlichkeit“ möglich sind. Aktuell laufen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, die diese Einschränkungen anfechten. Selbstvertretungsgruppen fordern ein Personenstandsrecht, das das VfGH-Erkenntnis umsetzt und einen selbstbestimmten Geschlechtseintrag im Sinne der geschlechtlichen Autonomie ohne Gutachten und Pathologisierung ermöglicht.

Fragen

  • Wie wird die Anerkennung der individuellen Geschlechtsidentität niederschwellig und flächendeckend auf allen Ebenen, inklusive Behörden, persönlicher Dokumente und des privat-wirtschaftlichen Geschäftsverkehrs, sichergestellt?
  • Welche Maßnahmen werden zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und Unterstützung von trans, inter und nicht-binären Personen mit Migrationsbiografie ergriffen, inklusive Kooperationen mit Herkunftsländern im Zusammenhang mit Namensänderungen?
  • Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um LGBTIQ+-Personen, insbesondere inter, trans und nicht-binäre Menschen, vor Übergriffen und Hass zu schützen und wie sind diese budgetär ausgestaltet?

Stellungnahme zur Umsetzung eines Verbots nicht notwendiger Operationen und Behandlungen an Kindern und Jugendlichen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) hat aktuell „Empfehlungen zu Varianten der Geschlechtsentwicklung (VdG) mit einem besonderen Schwerpunkt auf Kinder“ veröffentlicht. Diese legen dar, worauf besonders zu achten ist, um Kinder, deren Geschlechtsmerkmale Variationen aufweisen, vor normierenden Eingriffen zu schützen. Sie schließen dabei an die „Empfehlungen zu Varianten der Geschlechtsentwicklung“ aus dem Jahr 2019 an.

Wir haben dies zum Anlass genommen, eine Stellungnahme zur Umsetzung eines Verbots nicht notwendiger Operationen und Behandlungen an Kindern und Jugendlichen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale zu veröffentlichen. Bis heute werden in Österreich gesundheitlich nicht notwendige Maßnahmen mit dem Ziel einer Veränderung von Geschlechtsmerkmalen an nicht einwilligungsfähigen und/oder nicht vollumfassend aufgeklärten Kindern und Jugendlichen (bzw. Erwachsenen) durchgeführt. Die Österreichische Regierungen wurde diesbezüglich seit 2015 mehrfach gerügt und aufgefordert, eine klare rechtliche Regelung zu schaffen. Viele Länder in Europa gewährleisten diesen Schutz bereits, nicht zuletzt Griechenland, wo es nach Malta sogar strafrechtliche Verfolgung für nicht-konsensuelle Operationen und Behandlungen an Kindern und Jugendlichen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale gibt.

In unserer Stellungnahme haben wir wichtige Eckpunkte, Forderungen und potentielle Problematiken in der Diskussion um eine rechtliche Regelung aus Sicht von Selbstvertretung, Peer-Beratung und Erfahrungsexpert*innen skizziert – auf Basis von jahrelangem Austausch mit Expert*innen aus den Bereichen Kinder- und Menschenrechte und mit nationalen und internationalen Interessensvertretungen.

Unsere vollständige Stellungnahme ist hier zum Download als PDF bereitgestellt.

Am 26. November 2024 haben wir zu diesem Thema auch eine Presseaussendung veröffentlicht. Diese ist hier zu finden.

Neuigkeiten auf der Europäischen Ebene

Es gibt spannende Neuigkeiten im internationalen Bereich! OII Europe hat einen Brief an die Europäische Kommission geschickt und es ist ein wichtiges Gerichtsurteil gefallen, das Grundrechte von EU-Bürger*innen in Bezug auf ihren Personenstand stärkt.

Brief an die Europäische Kommission zur Empfehlung über schädliche Praktiken

VIMÖ hat sich OII Europe und rund 80 Organisationen der Zivilgesellschaft, Fachleuten aus dem Gesundheitswesen und Akademiker*innen, die sich für die Rechte von Frauen und LGBTIQ-Personen einsetzen, angeschlossen, und einen Brief an die Präsidentin Ursula von der Leyen unterzeichnet:

Es geht um die lange Verzögerung bei der Veröffentlichung der Empfehlung der Europäischen Kommission zur Verhütung schädlicher Praktiken gegenüber Frauen und Mädchen. Wir fordern die derzeitige Kommission auf, die Empfehlung zügig zu verabschieden oder ihre Annahme durch die nächste Kommission vor 2025 zu garantieren.

Die Verabschiedung dieser Empfehlung bietet den EU-Mitgliedstaaten eine wirksame Orientierungshilfe bei der Bekämpfung verschiedener schädlicher Praktiken, einschließlich derjenigen, zu denen sie sich in der Gleichstellungsstrategie 2020-2025 und in der Strategie zur Gleichstellung von LGBTIQ 2020-2025 verpflichtet haben.

Wir fordern die Europäische Kommission außerdem auf, Inter*-Genitalverstümmelung (IGM) in den Text der Empfehlung aufzunehmen. Denn IGM wurde bereits in der LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie 2020-2025 als eine schädliche Praxis anerkannt! Darüber hinaus muss die Kommission auch dafür zu sorgen, dass alle Formen von geburtshilflicher und gynäkologischer Gewalt, Misshandlung und Missbrauch in diese Empfehlung aufgenommen werden. Es geht um den Schutz von Frauen und Mädchen in ihrer ganzen Vielfalt!

Hier ist der Brief auf Englisch zu lesen.

 

Positive EuGH Entscheidung zu rechtlicher Anerkennung im Personenstand

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat entschieden, dass EU-Mitgliedstaaten die in einem anderen Mitgliedstaat erfolgte rechtliche Anerkennung des Geschlechts anerkennen müssen!

Der Fall betrifft Arian Mirzarafie-Ahi, einen rumänischen Transmann mit doppelter rumänisch-britischer Staatsbürgerschaft, der im Vereinigten Königreich seinen Namen und seine Geschlechtszugehörigkeit geändert hat. Die rumänischen Behörden weigerten sich jedoch, seinen neuen männlichen Namen und seine neue Geschlechtszugehörigkeit anzuerkennen. Der EuGH stellte sich auf die Seite von Arian und erklärte, dass Rumänien die im Vereinigten Königreich erfolgte rechtliche Anerkennung des Geschlechts anerkennen muss. Diese Entscheidung stärkt die Grundrechte der EU-Bürger und wird den Rechtsschutz für trans Menschen in der EU verbessern.

Ob nicht-binäre und inter Geschlechtseinträge dabei wirklich inkludiert sind, wie es auf den ersten Blick zu sein scheint, können wir gerade noch nicht abschätzen.

Wir gratulieren herzlich Arian Mirzarafie-Ahi und dem gesamten anwältlichen Team, das dies erreicht hat!

Hier könnt ihr das gemeinsame Statement von TGEU, ILGA Europe und ACCEPT auf Englisch lesen.

 

Geschlechtervielfalt im Sport

Seit den Olympischen Spielen in Paris ist das Thema Geschlechtervielfalt im Sport wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Wir haben hier einige Hinweise und neue Beiträge zusammengestellt, die natürlich gerne geteilt werden dürfen!

Materialien von OII France / CIA zu Intergeschlechtlichkeit im Sport

Im Rahmen der Olympischen Spiele in Paris hat OII France Materialien erstellt, die das Thema Intergeschlechtlichkeit im Sport betrachten. Diese Materialien sind nun auf Englisch verfügbar! In einer Broschüre werden die Schwierigkeiten transparent gemacht, vor denen intergeschlechtliche Sportler*innen stehen, wenn sie eine Karriere im Profi-Bereich anstreben. Dabei werden direkte Zitate verwendet und die aktuelle binärgeschlechtliche Trennung im Sport wird in einen historischen Kontext gesetzt. In der Broschüre werden auch mögliche Alternativen zum aktuellen System aufgezeigt. Zusätzlich gibt es auch einen Flyer, der die Informationen kompakt zusammenfasst.

  

Statement zu TIN Rechten und Inklusion im Sport

Es gibt ein aktuelles Joint-Statement, das integrative Ansätze fordert, um sicherzustellen, dass alle Menschen, unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität oder/und ihren Geschlechtsmerkmalen, sicher und gleichberechtigt am Sport teilnehmen können.

Es ist an der Zeit, sich für die Inklusion im Sport einzusetzen! Wir rufen Einzelpersonen und Organisationen dazu auf, diese Erklärung zu unterzeichnen, die das Recht von trans-, nicht-binären und intergeschlechtlichen Menschen bekräftigt, ohne jegliche Form von Diskriminierung am Sport teilzunehmen.

Die Initiator*innen, darunter einige Sport-Organisationen, die sich für Geschlechtergerechtigkeit, Menschenrechte und LGBTIQ+-Rechte einsetzen, begrüßen den Bericht von Alexandra Xanthaki, der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen im Bereich der kulturellen Rechte, über das Recht auf Teilnahme am Sport.

Hier geht es um Menschenrechte und die Schaffung gleicher Chancen für alle. Lest hier das Statement, das von vielen Organisationen und Einzelpersonen bereits unterschrieben wurde und schließt euch an – VIMÖ hat das bereits gemacht:

https://gate.ngo/knowledge-portal/un-document/trans-gender-diverse-and-intersex-inclusion-in-sports-is-a-human-right/

#IntersexRights #TransRights #InclusionInSports #HumanRights #LGBTIQ+ #WomenInSports #SportsForAll

 

Neuer Bericht von IGLYO zu TIN Jugend im Sport

Passend zu den obigen Neuigkeiten ist vor kurzem der neue Bericht von IGLYO (The International Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender, Queer & Intersex Youth and Student Organisation) zu TIN Jugend im Sport ist veröffentlicht worden:

Es geht um die vorwiegend europäische Situation der trans, nicht-binären und intergeschlechtlichen Jugend im Bereich Sport und beleuchtet Realitäten, Partizipation und Hürden, und insbesondere die Regelungen dabei. Hier kann der Bericht auf Englisch heruntergeladen werden.

Intersex Solidarity Day: Filmscreening „Inter*Story – Ein Stück Aktivismus“ in Ebensee

Im Zuge des INTERSEX SOLIDARITY DAY am 08. November laden wir, zusammen mit Salzkammerqueer, am 07. November 2024 zu Film und Gespräch um auf die Belange von intergeschlechtlichen Menschen aufmerksam zu machen.
Filmvorführung mit Filmgespräch

„INTER*Story-Ein Stück Aktivismus“
AT, 2022, 43 Min., OmdU
Filmproduktion: Djordje Čenić, Nicole Baïer
Mit: Luan Pertl, Magdalena Klein, Noah Rieser, Tinou Ponzer, Tobias Humer
Im Mainstream werden inter* Personen meist verzerrt und voyeuristisch dargestellt. Was sind aber ihre eigenen Geschichten, die sie teilen wollen? Warum sind die Darsteller*innen Aktivist*innen geworden und vice versa? Warum kämpfen sie für die Menschenrechte, die Sichtbarkeit und Enttabuisierung von Menschen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale? Was sind die nicht erzählten Geschichten? Im Setting einer TV-Talkshow teilen die intergeschlechtlichen Darsteller*innen ihre eigenen Stories und Erlebnisse, mal krass, mal traurig, mal lustig oder auch absurd.
Die vier ausverkauften Aufführungen wurden gefilmt und zu einem Film verarbeitet. Wie schaut die filmische Übersetzung dieses Theaterabends aus? Wohin führt uns dieser Blick auf die Themen von den intergeschlechtlichen Darsteller*innen?

 

Beginn: 19:00 Uhr
Ort: Frauenforum Salzkammergut, Soleweg 7, 4820 Ebensee am Traunsee

Eintritt: freie Spende

 

Aktuelle Infos zur Veranstaltung gibt es auf Facebook oder auf der Seite von Salzkammerqueer!

 

Mehr zur Geschichte des Inter*-Solidaritäts- und Gedenktags (8.11.) gibt es z.B. hier: https://intersexday.org/en/

Intersex Asylum Seekers and Refugees – eine Präsentation der Broschüre

Wann: 22.11.2024, Einlass 17:30 Uhr, Start 18:00 Uhr
Augasse 2 – 6, 1090 Wien

VIMÖ präsentiert euch das OII Europe Asylum Seekers and Refugees Toolkit – geschrieben von Jana Hugo und Luan Pertl. Gerade jetzt ist das ein besonders wichtiges Thema!

Luan wird einen Überblick über den Aufbau und die Inhalte des Toolkits geben und auch über die speziellen Schwierigkeiten sprechen, die Intersex Asylum Seekers und Refugees berichtet haben im Zuge der Zusammenarbeit für dieses Toolkit.

Luan und Jana haben dieses Tookit zwar geschrieben, aber dies wäre nicht möglich gewesen ohne der engen Zusammenarbeit und das Vertrauen von intergeschlechtlichen Menschen mit Fluchterfahrung – ohne dieses Vertrauen wäre diese Broschüre nie zustande gekommen. Dafür sind wir natürlich unendlich dankbar!

Nach einer ca. 25-minütigen Vorstellung stehen wir noch für Fragen und Austausch zur Verfügung.

Danach laden wir euch herzlich zu Snacks und Getränken ein!