LGBTIQ-Community präsentiert Forderungen zum Wahlkampf

Schutz vor Übergriffen zieht sich als roter Faden durch die aktuellen Probleme.

Wien 16.09.2024

Anlässlich der kommenden Nationalratswahl haben die bedeutendsten Interessenvertretungen der lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender, intergeschlechtlichen und queeren (LGBTIQ-)Community ein Positionspapier erarbeitet. Die HOSI Wien, Vienna Pride, Queer Base und VIMÖ haben darin die größten Probleme für LGBTIQ-Menschen zusammengefasst und erklärt und daraus die wichtigsten Forderungen abgeleitet, die sie der nächsten Bundesregierung mit auf den Weg geben.Wie ein roter Faden zieht sich dabei ein Thema durch: der Schutz vor Übergriffen. Denn während viele rechtliche Diskriminierungen bereits beseitigt wurden, oft von den Gerichten, so gibt es doch noch viele Situationen, in denen LGBTIQ-Menschen gar nicht geschützt sind, obwohl sie ein besonders erhöhtes Risiko haben.

Sogenannte “Konversionstherapien”, in denen die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität geändert werden soll, verursachen oft Depressionen bis hin zum Suizid.

Das zeigt sich besonders bei LGBTIQ-Jugendlichen, erklärt Ann-Sophie Otte, Obfrau der HOSI Wien: “Es passiert immer noch, dass meist Jugendliche von ihren Eltern zu sogenannten ‚Konversionstherapien‘ geschickt werden. Das sind, meistens fundamentalistisch-religiös motivierte, Programme, in denen die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität geändert werden soll – auch bekannt als ‚Homo-Heiler‘. Und während es zwar für die Angehörigen von Medizinberufen verboten ist, so etwas durchzuführen, so gibt es genug Nicht-Mediziner:innen, die das immer noch legal tun. Dabei richten diese Pseudotherapien oft enormen psychischen Schaden an und treiben Jugendliche in Depression und immer wieder auch in den Suizid. Deshalb spricht sich auch der Weltärztebund dagegen aus.” Und sie fordert deshalb: “‚Konversionstherapien‘ müssen endlich verboten werden, und zwar nicht nur für Minderjährige, sondern auch für jene Erwachsenen, die nicht für sich selbst entscheiden können. Entscheidend ist dabei, dass der Schutz auch die Geschlechtsidentität umfasst, sonst bleibt da erst wieder eine Hintertür für gefährliche Quacksalberei offen.

Diskriminierung von LGBTIQ-Menschen trifft auch deren Angehörige, insbesondere Kinder.

Katharina Kacerovsky-Strobl, die Organisatorin von Vienna Pride, zeigt auf, dass Schutz nicht nur LGBTIQ-Menschen allein betrifft: “Diskriminierung trifft nicht nur LGBTIQ-Menschen, sondern auch alle, die – oft fälschlich – dafür gehalten werden. Aber auch ihre Familien leiden oft darunter. Gerade als Mutter ist mir wichtig, dass Kinder nicht erleben müssen, dass ihre Eltern diskriminiert werden. Denn Kinder brauchen Geborgenheit und Schutz, um bestmöglich aufzuwachsen. Es widerspricht dem Kindeswohl, dass Regenbogenfamilien aus einem Lokal geworfen werden können oder man ihnen eine Wohnung verweigern kann, nur, weil die Eltern LGBTIQ-Menschen sind. Den vollen Diskriminierungsschutz, wie wir ihn bereits bei Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft oder dem Geschlecht haben, brauchen wir also nicht nur, weil es richtig ist, sondern auch zum Schutz von Kindern. Außerdem geht es um die Frage, in welcher Gesellschaft sie aufwachsen sollen: einer offenen, in der Liebe und Vielfalt selbstverständlich sind, oder einer, in der man ausgegrenzt wird, wenn man nicht zur Norm gehört.”

Medizinisch nicht notwendige Operationen an intergeschlechtlichen Kindern richten oft schweren körperlichen und psychischen Schaden an.

Zu den Menschenrechten gehört auch die körperliche Unversehrtheit, die derzeit für intergeschlechtliche Menschen oft nicht gegeben ist. Noch immer werden an intergeschlechtlichen Kindern geschlechtsnormierende Operationen durchgeführt, die medizinisch nicht notwendig sind. Dabei hinterlassen diese oft schwere Folgen, vom Verlust der sexuellen Empfindsamkeit bis hin zu jahrelangen psychischen Problemen. Luan Pertl, Obmensch VIMÖ – Zweigverein Wien, sagt dazu: “Die österreichische Politik muss den Schutz aller Kinder gewährleisten, somit auch den Schutz von intergeschlechtlichen Kindern vor nicht konsensuellen medizinischen Eingriffen, medizinische Gewalt muss endlich ein Ende haben.

Verfolgte LGBTIQ-Menschen müssen in Österreich Schutz finden.

Und abschließend dürfen auch jene LGBTIQ-Menschen nicht vergessen werden, die in ihren Heimatländern Verfolgung bis hin zur Ermordung ausgesetzt sind. Marty Huber vom Verein Queer Base – Welcome and Support for LGBTIQ Refugees sagt: “Das Recht einen Asylantrag zu stellen ist massiv unter Beschuss! Wir müssen für alle und insbesondere für LGBTIQ Geflüchtete, den Zugang zu den Menschenrechten offen lassen und dem Rechtsruck im Asyl- und Menschenrechtsbereich mit vereinten Kräften entgegen treten.

 

Hier geht’s zum Positionspapier: https://vimoe.at/wp-content/uploads/2024/09/Forderungen-LGBTIQ.pdf

Reaktionen aus Medien und Parteien:

Vier LGBTI-Organisationen präsentieren ihre Forderungen zum Wahlkampf – ggg.at – 16.09.2024
Übergriffe gegen LGTIQ erreichen den Wahlkampf – mannschaft.com – 16.09.2024

SPÖ-Lindner zu den Wahlforderungen der LGBTIQ-Bewegung: Es ist höchste Zeit für ein LEVELLING UP in der Menschenrechtspolitik – SPÖ/ots – 16.09.2024

Stögmüller/Grüne zum Forderungskatalog der queeren Community: Für LGBTIQ+-Rechte ohne Kompromisse – Grüne/ots – 16.09.2024

VIMÖ: Kein Gewaltschutz für LBTIQ Frauen in Österreich

 

 

GREVIO-Bericht und Österreichs Gewaltschutz-Maßnahmen zeigen Leerstelle

Presseaussendung – Linz, 11.9.2024

„Es ist enttäuschend, wenn Gewaltschutz nicht für alle Frauen gilt. Insbesondere trans- und intergeschlechtliche Mädchen und Frauen sind geschlechtsspezifischer Gewalt in vielen Bereichen ausgesetzt, vor allem im Sozial- und Gesundheitsbereich.“ Tinou Ponzer, Obmensch von VIMÖ

Der gestrig veröffentlichte Evaluierungsbericht der GREVIO-Expert*innen für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen lässt spezifische Empfehlungen an Österreich aus, wenn es um LBTIQ geht. VIMÖ hat gemeinsam mit ILGA Europe einen Schattenbericht an die Gruppe des Europarats eingebracht, da es in Österreich immer noch keinen Schutz vor gesundheitlich nicht notwendigen Eingriffen bei Kindern und Jugendlichen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale gibt, was viele Mädchen betrifft. Wir kritisieren darin u.a. auch die fehlenden Schulungen von Berufsgruppen, um LBTIQ Frauen, insbesondere geflüchtete, entsprechend zu schützen und gut zu versorgen.

So wichtig der Bericht ist und viele notwendige Empfehlungen ausspricht, wird auf diese spezifischen Bedarfe nicht eingegangen. Zum Thema „Zwangssterilisation“ gibt es allerdings eine Empfehlung und Österreich kündigt in seiner Stellungnahme an, Daten dazu einzuholen. Wir begrüßen das und verweisen aber darauf, dass es nicht erst Daten braucht, um grundsätzliche Menschenrechte in Österreich umzusetzen.

„Gerade im Bildungsbereich ist es dringend notwendig, dass über geschlechtliche Vielfalt und Regenbogen-Familien flächendeckend aufgeklärt wird – nicht nur, weil wir existieren, sondern das gehört auch zum präventiven Gewaltschutz.“, so Magdalena Klein, Vize-Obmensch von VIMÖ.

Hier ist die PA auf der Seite der APA zu finden.

Österreich wird von UN-Ausschuss gegen Folter aufgefordert: Gesetzlicher Schutz von intergeschlechtlichen Kindern muss kommen

Linz – 10.05.2024

Am 10.5.2024 veröffentlichte der UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) neue Empfehlungen an Österreich zum Schutz von intergeschlechtlichen Menschen. Im Punkt 42 und 43 seiner „Concluding Observations“ spricht sich das Gremium der Vereinten Nationen für eine gesetzliche Regelung aus, die gesundheitlich nicht notwendige Behandlungen an Kindern untersagt. Außerdem empfiehlt der Ausschuss, dass Betroffene solcher Behandlungen entschädigt werden und Beratungs- und Unterstützungsstrukturen geschaffen werden sollen. Diese Empfehlungen knüpfen an jene des CAT aus 2015 an, durch die Österreich ebenfalls aufgefordert wurde, den Schutz von intergeschlechtlichen Menschen vor schädlichen Eingriffen sicher zu stellen. Dies hat Österreich bis heute nicht umgesetzt!

VIMÖ hat im Rahmen des Verfahrens einen Alternativbericht an den UN-Ausschuss übermittelt, in dem die in Österreich gängigen Praktiken wissenschaftlich erfasst wurden. Der Bericht zeigt, dass es mehr als 1.000 Krankenhausentlassungen pro Jahr von Kindern und Jugendlichen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale gibt und dass davon ausgegangen werden kann, dass viele Operationen durchgeführt wurden, die als IGM (Intersex Genital Mutilation) einstufbar sind. Bei der Anhörung am 17.4.2024 hat Österreich zugegeben, dass diese Operationen weiterhin stattfinden. Außerdem wurde auf gesetzliche Regelungen verwiesen, die Minderjährige vor solchen Eingriffen schützen sollten. „Das Problem der gesetzlichen Regelungen bis dato ist, dass Intergeschlechtlichkeit nicht darin berücksichtigt oder so wie im Strafrecht sogar ausgenommen ist. Sie sind daher nicht ausreichend, um intergeschlechtliche Kinder und Jugendliche vor schädlichen Behandlungen zu schützen.“, so Magdalena Klein, Vize-Obmensch von VIMÖ.

Diese Einschätzung teilt auch die Volksanwaltschaft, die sich in ihrem Bericht an den CAT ebenso klar für ein Verbot von nicht-konsensuellen und gesundheitlich nicht notwendigen Eingriffen an den Geschlechtsmerkmalen von Kindern ausspricht. „Wir begrüßen die Unterstützung der Volksanwaltschaft und fordern die Regierung auf, sich endlich diesem Thema anzunehmen und entsprechende Maßnahmen zu verabschieden“, so Luan Pertl, Obmensch von VIMÖ Wien.

Die Presseaussendung auf der Seite der APA.

Aktueller Hinweis: Auch Ö1 berichtete im Mittagsjournal vom 25.05.2024 ab Minute 12:46 über die Empfehlungen des UN-Ausschusses

 

Die konkreten aktuellen Empfehlungen:

Aus den „Concluding observations on the seventh periodic report of Austria“:

Intersex persons

42. While appreciating the assurances provided by the delegation that surgical interventions on intersex children are carried out only when necessary, following medical and psychological opinions, the Committee is concerned about reports of cases of unnecessary and irreversible surgery and other medical treatment with lifelong consequences, including severe pain and suffering, to which intersex children have been subjected before they reach an age at which they are able to provide their free, prior and informed consent (arts. 2 and 16).[1]

43. The State party should:

(a)       Consider adopting legislative provisions that explicitly prohibit the performance of non-urgent and non-essential medical or surgical treatment of intersex children before they are of sufficient age or maturity to make their own decisions and provide free, prior and informed consent;

(b)       Ensure independent oversight of decision-making to ensure that medical treatments for children with intersex traits who are unable to consent are necessary and urgent and the least invasive option;

(c)       Provide redress to victims of non-urgent and non-essential treatment, including appropriate compensation and rehabilitation, and ensure that all intersex children and adolescents and their families receive professional counselling services and psychological and social support.

  [1]  CRPD/C/AUT/CO/2-3, paras. 39-40; CRC/C/AUT/CO/5-6, para. 27; CEDAW/C/AUT/CO/9, paras. 34-35.

Das Dokument mit den Empfehlungen auf Seite 10 ist hier abrufbar.

Alle Dokumente im Rahmen der 79. UN-CAT Session: https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/SessionDetails1.aspx?SessionID=2749&Lang=en

Bundeskanzler gefährdet Gesundheit von Kindern mit Variationen der Geschlechtsmerkmale

Presseaussendung 13.2.2024

Wien/Linz (OTS) – Nach Veröffentlichung des sogenannten „Österreichplans“ von Bundeskanzler und ÖVP-Chef Karl Nehammer wird klar, dass Kinder- und Minderheitenrechte massiv gefährdet werden, sollte dieses Programm umgesetzt werden.

Nicht nur zeichnet sich die Bundesministerin für Frauen, Familie und Jugend, Susanne Raab, seit bald 2 Jahren durch eine Blockade zum Schutz von Kindern mit Variationen der Geschlechtsmerkmale aus, nun bezieht auch Karl Nehammer in seinem „Österreichplan“ Stellung zu Geschlechter-Themen und gefährdet darin die Rechte und die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Österreich.

Auf Seite 36 des „Österreichplans“ ist unter der Überschrift „Kinderschutzpaket“ zu lesen, dass „bis 2030“ ein „Verbot von Hormonbehandlungen unter 18 Jahren, sofern keine medizinischen Gründe vorliegen“ umzusetzen sei. Dies wirkt für manche vielleicht im ersten Moment unterstützenswert, allerdings retten Hormonbehandlungen nicht selten schlicht Leben. Dazu zählen auch Hormonblocker, um trans- und intergeschlechtlichen Jugendlichen mehr Zeit für ihre psychische Entwicklung zu geben. TransX hat schon anschaulich in deren Presseaussendung erklärt, wie schwerwiegend sich ein solch angedachtes Verbot auf trans Jugendliche auswirken würde. Diese Forderung Nehammers stützt sich keineswegs auf Expert*innen-Wissen. Im Gegenteil, es geht um Stimmenfang und Polarisierung auf dem Rücken von trans, inter* und nicht-binären Kindern und Jugendlichen.

Ebenso geht es weiter auf Seite 57 mit der geforderten sprachlichen Auslöschung von Menschen, die nicht weiblich oder männlich sind. Diese Menschen existieren aber und haben Rechte, und zwar die gleichen wie Frauen und Männer. Es ist unglaublich, wie hier eine Minderheit, die sich so mühsam Respekt, Sichtbarkeit und Akzeptanz in der Gesellschaft erarbeitet und niemandem etwas durch geschlechtliche Gleichstellung wegnimmt, wieder vermehrt angegriffen wird. Sollen wir uns wieder verstecken und wohl am besten gar nicht erst existieren?

Selbstvertretungsorganisationen und Menschenrechts-Expert*innen arbeiten seit Jahrzehnten daran, dass Bewusstsein und Wissen zu Intergeschlechtlichkeit und für die Bedarfe und Realitäten von intergeschlechtlichen Menschen geschaffen werden. Genauso lange wird kritisiert, dass Operationen an den Genitalien, hormonelle und andere Behandlungen häufig nicht aus gesundheitlichen, sondern aus sozialen Gründen an Kindern und Jugendlichen durchgeführt werden, wenn ihre Körper nicht den Normvorstellungen von weiblichen oder männlichen entsprechen. Anstatt diesen oftmals gerügten Missstand – wie zuletzt auch wieder von Volksanwalt Bernhard Achitz gefordert – anzugehen und dem entsprechenden von Expert*innen erstellten Gesetzes-Entwurf des Justizministeriums zu zustimmen, wird von der ÖVP stattdessen ein Verbot gefordert, das lediglich dazu dienen soll, selbstbestimmte Behandlungen zu unterbinden.

„Bis jetzt werden bei Variationen der Geschlechtsmerkmale schnell ‚medizinische Gründe‘ gefunden, ohne dass tatsächlich eine gesundheitliche Notwendigkeit für schwerwiegende geschlechtsverändernde Eingriffe besteht“, so Tinou Ponzer, Obmensch von VIMÖ. Intergeschlechtliche Menschen machen somit oft die Erfahrung von Operationen an ihren Geschlechtsorganen, wodurch sie überhaupt erst krank werden und hormonelle Behandlungen benötigen, die sie ohne Eingriff nicht benötigt hätten, weil sie nicht mehr ausreichend mit Hormonen versorgt sind.

Wir fragen uns, wieviel Leid noch erzeugt werden soll, anstatt dass Kinder jeglichen Geschlechts und jeglicher Ausprägung ihrer Geschlechtsmerkmale und Identität tatsächlich in Österreich geschützt und ohne Traumatisierung aufwachsen können.

Für Rückfragen steht Tinou Ponzer unter 073228700200 zur Verfügung.

Die vollständige Presseaussendung ist hier auch als PDF abrufbar.

Auf der Seite der APA ist die Presseaussendung hier zu finden.

VIMÖ: ÖVP blockiert Schutz für intergeschlechtliche Kinder und Jugendliche!

Es ist Zeit für mehr Kinderschutz: Kundgebung am 11.12.2023 in Wien

Anlässlich der Sitzung des Ausschusses für Familie und Jugend haben VIMÖ zusammen mit mein #aufstehn, MRKH Austria, dem Verein Klinefelter*Inter und der Plattform Intersex Österreich am 11.12.2023 eine Kundgebung vor dem Parlament abgehalten. Warum? Weil trotz der gemeinsamen Petitionsübergabe im Juni 2023, welche die Regierung dazu aufforderte, endlich zum Schutz intergeschlechtlicher Kinder und Jugendlicher tätig zu werden, wieder nichts passiert ist. Durch aktuelle parlamentarische Anfragen wurde nun bekannt, dass ein entsprechender Gesetzesentwurf seit Herbst 2022 auf ministerieller Ebene fertiggestellt ist. Laut Justiz- und Gesundheitsministerium scheitert die Einbringung des Vorschlags in den parlamentarischen Prozess an der ÖVP. Scheinbar interessiert sich die ÖVP, die das Ressort Familie und Jugend auch in ihrer Zuständigkeit hat, nicht für den Schutz aller Kinder in Österreich!

Somit bleibt Betroffenen- und Interessensverbänden wieder nur die Option, auf die Straße zu gehen, um auf die Missstände in Österreich aufmerksam zu machen und dringliche rechtliche Verbesserungen zu fordern, damit Kinder und Jugendliche mit Variationen der Geschlechtsmerkmale endlich nicht mehr verstümmelt werden.

Elisabeth Humer, Eltern-Peer-Beraterin bei Var.Ges berichtet: “Die Erfahrung aus der Peer-Beratung zeigt, dass Eltern nach wie vor häufig unter Druck gesetzt werden, ihr Kind so früh wie möglich einer geschlechtsnormierenden Operation zu unterziehen, die gesundheitlich nicht notwendig ist.”

Die in Österreich weiterhin gängigen medizinischen Praktiken wurden bereits 2015 vom UN-Ausschuss gegen Folter als „grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlungen im Sinne der UN-Antifolterkonvention“ eingestuft. Anfang 2020 forderte der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes Österreich auf, nicht-notwendige und nicht-konsensuelle medizinische Eingriffe und Behandlungen an intergeschlechtlichen Kindern zu verbieten. Im Jahr 2021 hat Österreich nicht nur selbst gemeinsam mit über 50 weiteren Staaten den Schutz von intergeschlechtlichen Menschen im UN-Menschenrechtsrat gefordert, sondern es gab auch einen Entschließungsantrag im österreichischen Nationalrats, diese schädlichen Praktiken zu verbieten. Dieser Antrag wurde einstimmig, d.h. von allen Parteien, beschlossen – und nun muss der Gesetzesentwurf endlich umgesetzt werden.

“Jedes Kind hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit – JEDES KIND”, so Luan Pertl, Obmensch vom VIMÖ Zweigverein Wien.

Wir danken den zahlreichen Mitstreiter*innen für die klare Unterstützung unserer Menschenrechte.

Unter diesem Link gibt es Fotos der heutigen Kundgebung.
Credits für die Bilder: VIMÖ/#aufstehn/Clara Gottsauner-Wolf

Weiterführende Links:
Petition: „Schützen sie intergeschlechtliche Kinder und Jugendliche
Entschließungsantrag des Nationalrats „Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen vor medizinisch nicht notwendigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen (1594/A(E))

Parlamentarische Anfragen der SPÖ:
„Folgeanfrage: Verbot von medizinisch nicht notwendigen OPs an intergeschlechtlichen Kindern – Entschließung des Nationalrats endlich umsetzen!“: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/15956 und https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/15957

Antworten auf die Anfrage
der Justizministerin
des Gesundheitsministers

Die Pressemitteilung gibt es auch auf der Seite der APA.

Mediale Berichterstattung über die Kundgebung:
Ö1 Journal um acht vom 11.12.2023
– Presseaussendung der Volksanwaltschaft „Gesetz gegen geschlechtsverändernde Operationen bei Kindern fehlt noch immer“ vom 11.12.2023
– vienna.at: „Aus für geschlechtsverändernde OPs bei Kindern gefordert“ vom 11.12.2023
– PULS24.at: „Aus für geschlechtsverändernde OPs bei Kindern gefordert“ vom 11.12.2023
– Falter.at: „Geschlechterfrage“ von Daniela Krenn als Teil des Falter-Newsletters vom 12.12.2023. Zum Text muss hinuntergescrollt werden.
– derStandard.at: „Volksanwalt kritisiert fehlendes Gesetz zu Geschlechts-OPs bei Kindern“ von Roland Schlager vom 11.12.2023

– alle Redebeiträge der Kundgebung können hier ungeschnitten nachgehört werden. Vielen Dank an Gerhard Kettler für die Aufzeichnung der Redebeiträge!

Juni 2023: VIMÖ an ÖVP und Grüne: Schützen Sie endlich intergeschlechtliche Kinder und Jugendliche!

Über 70 Organisationen und tausende Einzelpersonen fordern ein Gesetz zum Schutz von Kindern mit Variationen der Geschlechtsmerkmale

Wien (OTS) „Ich bedanke mich bei Bundesministerin Zadić und Bundesminister Rauch für die Entgegennahme unserer Petition. Doch unsere Forderung bleibt aufrecht: Die Regierung
muss endlich liefern und darf nicht weiter tatenlos zusehen, wie die körperliche Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen verletzt wird, nur weil sie eine Variation der Geschlechtsmerkmale haben“, fordert Luan Pertl vom Verein Intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ) und verweist auf die laufende
Petition sowie einen bereits 2021 beschlossenen Entschließungsantrag. Im Antrag werden Gesundheitsminister Rauch, Justizministerin Zadić (beide Grüne) und Familienministerin Raab (ÖVP) aufgefordert intergeschlechtliche Kinder und Jugendliche zu schützen. „Kinder und Jugendliche müssen über ihr Geschlecht selber entscheiden können. In einer demokratischen Gesellschaft darf das Recht auf Selbstbestimmung nicht vom Geschlecht abhängen“, ergänzt Wolfgang Rögner vom Verein Klinefelter*Inter.

„Es ist zutiefst unverständlich, warum die körperliche Unversehrtheit von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen nicht besser geschützt wird. Die rechtlichen Lücken sind wohl bekannt, es ist höchst an der Zeit sie zu schließen“, sagt Paul Haller, Gründungsmitglied der Plattform Intersex Österreich und CoHerausgeber des Buchs „Inter* Pride“ über die Menschenrechtssituation intergeschlechtlicher Menschen. „Intergeschlechtlichkeit ist keine Krankheit. Niemand will lebensnotwendige Eingriffe verbieten, aber kosmetische Operationen an Kindern müssen endlich verboten werden. Menschen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale sollen selbst über ihren Körper entscheiden dürfen, wenn sie alt genug sind und ausreichend Informationen und Unterstützung erhalten haben“, sagt der ausgebildete Sozialarbeiter und Sexualpädagoge.

Über 70 Organisationen prangerten bereits am 17. Mai, dem internationalen Tag gegen Homo, Bi, Inter* und Transfeindlichkeit, die Untätigkeit der Bundesregierung in einem offenen Brief an und forderten ein Gesetz zum Schutz intergeschlechtlicher Kinder und Jugendlicher. Österreich dürfe kein europäisches Schlusslicht werden, heißt es im offenen Brief. Länder wie Malta (2015), Portugal (2018), Deutschland (2021) und Griechenland (2022) haben in den letzten Jahren bereits ein Gesetz verabschiedet. “Es gibt eine letzte Chance vor der Sommerpause diesen Antrag umzusetzen. Und jeder Monat, in dem wir Kindern und Jugendlichen folgenschwere Behandlungen ersparen, ist ein gewonnener”, so Johanna Morandell, Vertreterin der zivilgesellschaftlichen Kampagnenorganisation #aufstehn. „Deshalb fordern wir gemeinsam mit den über 7.000 Unterstützer_innen der Petition die Minister_innen auf, das Gesetz jetzt im Nationalrat vorzubringen.“

 

Unter diesem Link gibt es Fotos der heutigen Petitionsübergabe.

Die Presseaussendung ist auf der Seite der APA ebenfalls abrufbar.

 

Folgende Medien haben über die Petitions-Übergabe berichtet:

XTRA! – VIMÖ an ÖVP und Grüne: Schützen Sie endlich intergeschlechtliche Kinder und Jugendliche!

ggg.at – Intergeschlechtliche Kinder schützen: Petition übergeben

 

© Beitragsbild: #aufstehn / Clara Gottsauner-Wolf

 

 

Mai 2023: Offener Brief an Minister*innen zum Schutz intergeschlechtlicher Kinder und Jugendlicher

Neben der Petition, die VIMÖ vor wenigen Tagen gestartet hat und die noch bis 11.Juni läuft, wenden wir uns heute gemeinsam als 73 Organisationen auch in einem Offenen Brief an die zuständigen Minister*innen.

Unsere Presseaussendung dazu findet ihr hier, Medienberichte siehe unten auf dieser Seite.

Der offene Brief im gesamten Wortlaut mit allen Unterzeichner*innen kann hier heruntergeladen werden:

Medienberichte werden laufend hier gesammelt:

 

April 2023: VIMÖ zu LGBTIQ-Intergroup im Parlament: intergeschlechtliche Kinder müssen geschützt werden, Verbot seit zwei Jahren ausständig

VIMÖ und Plattform Intersex Österreich anlässlich des heutigen Parlamentsempfang der LGBTIQ-Intergroup

Wien, 11.04.2023 (OTS) – „Ich freue mich, dass mit der LGBTIQ-Intergroup im Parlament eine überparteiliche Plattform für LGBTIQ-Rechte geschaffen wurde, doch jetzt braucht es mehr als nur schöne Worte. Wir warten seit fast zwei Jahren auf ein Gesetz zum Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen. Bis heute liegt kein Entwurf vor. Die Regierungsparteien müssen handeln und den Schutz von intergeschlechtlichen Kindern endlich auf die Agenda setzen“, sagt Luan Pertl, Vorstandsmitglied des Vereins Intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ) sowie Mitglied der Plattform Intersex Österreich und verweist auf einen im Pride-Monat Juni 2021 einstimmig beschlossenen Entschließungsantrag zum Schutz von intergeschlechtlichen Kindern. Eingebracht haben den Antrag Ewa Ernst-Dziedzic von den Grünen und Nico Marchetti (ÖVP). Sie bilden gemeinsam mit Mario Lindner (SPÖ) und Yannick Shetty (Neos) die Steuerungsgruppe der neuen LGBTIQ-Intergroup im Parlament. Diese lädt heute erstmals Vertreter*innen von LGBTIQ-Organisationen aus ganz Österreich zu einem Empfang ins Parlament.

„Der heutige Empfang ist ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung. Noch wichtiger wären aber Gesetze, die unsere körperliche Unversehrtheit schützen. Denn bis heute erleben Kinder mit einer Variation der Geschlechtsmerkmale nicht-notwendige medizinische Eingriffe, die mitunter schweres Leid verursachen. Hier gibt es Rechtslücken, die dringend geschlossen werden müssen. Ähnliches fordern zahlreiche internationale Organisationen von der UNO bis zum Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission“, sagt Pertl.

Bereits 2020 forderte der UN-Kinderrechtsausschuss Österreich auf, nicht-notwendige und nicht-konsensuelle medizinische Eingriffe und Behandlungen an Kindern zu verbieten. Der Ausschuss hielt explizit fest, dass es sich dabei um eine „schädliche Praxis“ handle und verwies auf die Ausführungen des UN-Ausschuss gegen Folter (CAT). Dieser wiederum rügte Österreich bereits 2015 für derartige Praktiken, die er als grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlungen im Sinne der UN-Antifolterkonvention einstufte. Auch die LGBTIQ Equality Strategy 2020-2025 der Europäischen Kommission fordert ein Ende von schädlichen medizinischen Eingriffen, die sie als „Intesex Genital Mutilation“, also Genitalverstümmelung an intergeschlechtlichen Menschen bezeichnet.

Die vollständige Presseaussendung kann hier als PDF heruntergeladen werden.

Bei APA-OTS ist die Presseaussendung hier zu finden.

Juni 2022: Geschlechtervielfalt in Unternehmen wertschätzen und anerkennen

VIMÖ, ERSTE Group und IBM veröffentlichen Leitfaden für die Zusammenarbeit mit inter*, trans* und nicht-binären Menschen

Das Titelblatt der Broschüre "Geschlechtervielfalt in Unternehmen".

Unternehmensleitfaden

Wien/Linz 01.06.2022

Ein wertschätzender Umgang mit inter*, trans* und nicht-binären Menschen ist in österreichischen Unternehmen noch nicht selbstverständlich. Nicht aus böser Absicht, sondern aus Unwissenheit passieren vermeidbare Fehler und Mitarbeitende oder Kund*innen werden unnötigerweise diskriminiert. Das sorgt für ein schlechtes Arbeitsklima im Unternehmen und führt dazu, dass Kund*innen sich abwenden. In manchen Punkten handeln Unternehmen potenziell rechtswidrig – jedenfalls aber riskieren sie ein schlechtes Arbeitsklima für inter*, trans* und nicht-binäre Mitarbeiter*innen im Unternehmen und Kund*innen oder Jobsuchende, die sich abwenden.

Im neuen Leitfaden „Geschlechtervielfalt in Unternehmen“ werden die häufigsten Fehler und Missverständnisse aufgezeigt, rechtliche Hintergründe erklärt und Lösungsansätze präsentiert. Tobias Humer, Co-Autor des Leitfadens, erklärt: „Kontaktformulare auf Websites etwa sind häufig so gestaltet, dass nur Frauen und Männer angesprochen werden. Wie Kommunikation auch geschlechtsneutral funktioniert und welche anderen Maßnahmen gesetzt werden können, wird in der neuen Broschüre detailliert beschrieben. Fehler, die aus Unwissenheit passieren, sollten daher bald der Vergangenheit angehören.“

Der Leitfaden ist als Kooperationsprojekt zwischen VIMÖ (Verein Intergeschlechtlicher Menschen Österreich), der ERSTE Group und IBM entstanden und wurde am 1. Juni 2022 in Wien offiziell vorgestellt. Er kann bei VIMÖ bestellt oder heruntergeladen werden. Über das Beratungs- und Bildungsprojekt Var.Ges werden maßgeschneiderte Trainings und Consulting zum Thema Geschlechtervielfalt angeboten: www.varges.at/bildung

Der Leitfaden kann hier herunter geladen werden: https://vimoe.at/wp-content/uploads/2022/05/Vimoe_Leitfaden_Unternehmen.pdf

Bilder des Events: https://vimoe.at/presse/pressebilder-galerie/

Rückfragehinweis Tobias Humer (VIMÖ), tobias.humer@varges.at, Tel. 068181772638

Mai 2022: Pride Monat beginnt, Umsetzung alternativer Geschlechtseinträge immer noch mangelhaft. VIMÖ fordert rasche, konsequente Regelung!

Vier Jahre nach der rechtlichen Anerkennung durch den VfGH fehlen der selbstbestimmte Zugang und die umfassende Umsetzung der alternativen Einträge zu „weiblich“ und „männlich“

Wien/Linz, 31.05.2022

Menschen, die sich nicht als Frauen oder Männer identifizieren, haben im Juni 2018 durch den Österreichischen Verfassungsgerichtshof anerkannt bekommen, dass sie die Möglichkeit auf einen entsprechenden Geschlechtseintrag haben müssen. Dies war ein wichtiger Schritt zur Gleichstellung und Sichtbarkeit intergeschlechtlicher Menschen.

Der Erlass des Innenministeriums von 2020 bereitet aber weiterhin Schwierigkeiten, so dass vielen Menschen der für sie richtige Personenstand verwehrt bleibt. Denn Anspruch auf „inter“, „offen“, „divers“ und „kein Eintrag/Streichung“ und entsprechendem „X“ im Pass haben demnach nur jene Personen, die mit fachärztlichen Gutachten eine „Variante der Geschlechtsentwicklung (VdG)“ belegen können. Es bleibt also die unzumutbare Situation, dass Menschen sich diagnostizieren, medizinisch untersuchen und ihre körperlichen Geschlechtsmerkmale pathologisieren lassen müssen, um einen der alternativen Geschlechtseinträge in den persönlichen Dokumenten führen zu können.

Ebenso gibt es massive Probleme mit der Umsetzung in der Verwaltung. Das führt dazu, dass Personen mit alternativem Geschlechtseintrag regelmäßig bürokratische Hürden erfahren und falsch in den Datenbanken geführt werden. Das betrifft öffentliche, staatsnahe sowie private Einrichtungen und Unternehmen. Dazu kommt meist die fehlende geschlechtsneutrale Anrede in der persönlichen, digitalen und schriftlichen Kommunikation. Obwohl die richtige Handhabung der persönlichen Daten einer jeden Person ein grundrechtliches Erfordernis darstellt, sind Menschen mit alternativem Geschlechtseintrag in Österreich derzeit dem „Good Will“ von Institutionen ausgesetzt und kämpfen mitunter alltäglich damit, ihrem Personenstand und Namensrecht entsprechend richtig erfasst, behandelt und angesprochen zu werden.

Aufgrund dieser täglichen Diskriminierung fordert VIMÖ in seiner aktuellen Stellungnahme „Selbstbestimmter Zugang und umfassende Umsetzung alternativer Geschlechtseinträge für trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen“ eine rasche und konsequente Umsetzung in sämtlichen Verwaltungsebenen und eine entsprechende Anwendung geschlechtsneutraler Anrede und Kommunikation in allen öffentlichen Institutionen! Weiterhin fordert VIMÖ als Interessenvertretung den selbstbestimmten Zugang zu alternativen Geschlechtseinträgen für alle ohne Gutachten und Pathologisierung – so wie wir es schon 2021 in einem gemeinsamen Offenen Brief mit TransX, Aids Hilfe Wien, HOSI Wien und über 50 Organisationen und Unterstützenden gefordert haben! Es braucht jetzt eine klare Regelung!

Hier zu der Stellungnahme „Selbstbestimmter Zugang und umfassende Umsetzung alternativer Geschlechtseinträge für trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen“.

Der Offene Brief an die Regierung von 2021: https://www.transx.at/Dokumente/Offener%20Brief%202021.05.pdf

Ein aktueller Ö1-Radiokolleg-Beitrag zum Thema vom 31.5.2022 : https://oe1.orf.at/player/20220531/679572

Die Pressemitteilung ist auch hier zu finden: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220531_OTS0168/pride-monat-beginnt-umsetzung-alternativer-geschlechtseintraege-immer-noch-mangelhaft-vimoe-fordert-rasche-konsequente-regelung