Juni 2020: Offener Brief an Innenminister zum 3. Geschlechtseintrag

Ganze 64 Organisationen – aus queeren, sozialen, sexualpädagogischen und anderen Bereichen – unterzeichneten den Offenen Brief an Innenminister Nehammer am 2.Juni, in dem er aufgefordert wird, den dritten Geschlechtseintrag neu zu regeln.

Gemeinsam fordern wir einen selbstbestimmten dritten Geschlechtseintrag!

Den Offenen Brief im gesamten Wortlaut und mit allen unterzeichnenden Unterstützer*innen findet ihr hier oder unter: http://www.hosi.or.at/2020/06/02/offener-brief/

Presseaussendungen dazu:

VIMÖ/HOSI Salzburg/Plattform Intersex: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200602_OTS0033/offener-brief-an-innenminister-nehammer-zum-3-geschlechtseintrag

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HOSI Wien: https://www.ots.at/…/hosi-wien-nehammer-setzt-schande-von-k…

Mai 2020: Ergebnisse größter EU-weiter LGBTI-Studie veröffentlicht

Am 14. Mai 2020 hat die EU-Grundrechteagentur (FRA) die Ergebnisse der LGBTI-Studie von 2019 veröffentlicht. Mit 140 000 Befragten aus 30 Staaten handelt es sich um die größte jemals in der LGBTI- Community durchgeführte Erhebung. Erstmals wurden von der FRA dazu auch intergeschlechtliche Menschen befragt – über 1.500 inter* Personen haben teilgenommen!

Hier ein kleiner Auszug aus den Q&A zu inter*, die bereits in deutscher Übersetzung verfügbar sind:

„Intersexuelle Personen werden häufiger diskriminiert als alle anderen LGBTI-Gruppen, da beinahe zwei Drittel (62 %) im Jahr vor der Erhebung in mindestens einem Lebensbereich diskriminiert wurden.

Jede oder jeder Dritte betrachtet Mobbing und Gewalt als das größte Problem von intersexuellen Personen und knapp ein Drittel (29 %) gibt als Problem an, dass Intersexualität als Krankheit betrachtet wird.

Intersexuelle Personen erleben doppelt so häufig körperliche oder sexuell motivierte Angriffe aufgrund ihrer sexuellen Ausrichtung oder Geschlechtsidentität wie der Durchschnitt der LGBTI-Gruppe. 22 % der Befragten berichten von derartigen Angriffen, gegenüber 12 % der schwulen Männer und 10 % der lesbischen Frauen.

Viele intersexuelle Personen wiesen auf das Fehlen einer auf Kenntnis der Sachlage basierenden Zustimmung zur medizinischen Behandlung hin, der sie sich zu unterziehen hatten. 62 % gaben an, vor ihrem ersten chirurgischen Eingriff zur Veränderung ihrer Geschlechtsmerkmale keine auf Kenntnis der Sachlage basierende Zustimmung erteilt zu haben. Etwa die Hälfte erläuterte, dass keine auf Kenntnis der Sachlage basierende Zustimmung zu einer Hormonbehandlung oder einer anderen Form der medizinischen Behandlung erteilt worden war.

Die Situation intersexueller Personen ist auch beim Umgang mit der Bürokratie schwierig. Von den Befragten, die ihren Personenstand oder ihr Geschlecht in öffentlichen Dokumenten eintragen ließen, gaben 60 % an, dass sie übermäßig viele Dokumente oder medizinische Bescheinigungen vorlegen mussten, während 40% der Befragten berichteten, dass ihnen die Eintragung verweigert wurde oder sie von den Beamten verspottet oder belästigt wurden.“

 

Hier der Link zu den Ergebnissen der Studie, wo u.a. auch die gesammelten Daten selbständig über einen online-Datenexplorer durchsucht werden können: https://fra.europa.eu/en/news/2020/does-hope-or-fear-prevail-among-europes-lgbti-people

 

Mai 2020: Aktuelle ILGA Europe Rainbow Map veröffentlicht

Die aktualisierte Rainbow-Map von ILGA-Europe wurde am 14. Mai veröffentlicht! Dazu gibt es einen umfassenden Bericht auf der Homepage https://rainbow-europe.org/ bzw. man kann jedes europäische Land anklicken, über dessen Menschenrechts- und Lebenssituation von LGBTI-Personen man sich informieren mag!

Inter*-Rechte werden ausführlich behandelt und für Österreich schließt ILGA-Europe mit einem wichtigen Statement:

„In order to improve the legal and policy situation of LGBTI people in Austria, ILGA-Europe recommend:

-> Prohibiting medical intervention on intersex minors when the intervention has no medical necessity and can be avoided or postponed until the person can provide informed consent, and expressly including references to sex characteristics in anti-discrimination legislation.
-> Specifically including all SOGISC (sexual orientation, gender identity, sex characteristics) grounds in legislation prohibiting discrimination in goods and services.
-> Developing a fair, transparent legal framework for legal gender recognition, based on a process of self-determination, free from abusive requirements (such as sterilisation, GID/medical diagnosis, or surgical/medical intervention).“

Wie ihr sehen könnt, es gibt noch viel zu tun… in Österreich, europaweit und für alle Communities!

April 2020: Innenminister verteidigt rechtswidrigen Erlass zum dritten Geschlechtseintrag

Trotz widersprechender Urteile der Gerichte hält Innenminister Nehammer am Erlass seines Vorgängers Kickl fest.

Seit dem bahnbrechenden Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs im Juni 2018 sollte ein dritter Geschlechtseintrag in offiziellen Dokumenten möglich sein und dazu beitragen, die Rechte intergeschlechtlicher Menschen in Österreich anzuerkennen. Mit dem Kickl-Erlass vom Dezember 2018 wurde die Möglichkeit zum neuen Eintrag allerdings extrem restriktiv umgesetzt, was dazu führte, dass viele Menschen in den Standesämtern abgewiesen wurden.

Anspruch auf die dritte Option haben demnach nur jene Personen, die mit medizinischen Gutachten eine Variante der Geschlechtsentwicklung belegen können – obwohl der VfGH im Juni 2018 klargestellt hat, dass Menschen nur „jene Geschlechtszuschreibungen durch staatliche Regelung akzeptieren müssen, die ihrer Geschlechtsidentität entsprechen.“ Im Februar 2020 gab es überdies ein weiteres Urteil vom LvWG OÖ, das den Eintrag „inter“ erlaubt, zusätzlich zu dem im Erlass geregelten „divers“.

All dies ist für Innenminister Nehammer wohl kein Grund, den Erlass neu zu denken – stattdessen verteidigt er diesen in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der NEOs als „verfassungskonform“ und erteilt der Gleichberechtigung intergeschlechtlicher Menschen eine klare Absage.

„Es ist höchste Zeit, die Rechte jeder Person anzuerkennen, die sich nicht ausschließlich männlich oder weiblich identifiziert, unabhängig von ihren Geschlechtsmerkmalen“, so Tobias Humer, Obmensch des Vereins intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ).

Die Forderung nach Gutachten bringt in der Realität auch andere Probleme, beschreibt Luan Pertl (VIMÖ): „Viele intergeschlechtliche Menschen haben keine klare Diagnose, und diese Untersuchungen können überdies retraumatisierend wirken bei Personen, die medizinische Gewalt erlebt haben“

Eine detaillierte und leider immer noch aktuelle Stellungnahme von VIMÖ zum dritten Geschlechtseintrag aus 2018 finden Sie hier.

 

Links:

Presseaussendung VIMÖ: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200422_OTS0132/innenminister-verteidigt-rechtswidrigen-erlass-zum-dritten-geschlechtseintrag

Beantwortung der Anfrage durch Nehammer: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_00919/imfname_791319.pdf

Urteil des LvWG OÖ: https://www.lvwg-ooe.gv.at/Entscheidungen/2020/750727_5.pdf

 

Februar 2020: UN-Kinderrechtsausschuss rügt Österreich für nicht notwendige Behandlungen an inter* Kindern

Bei seiner 83. Sitzung in Genf am 30. und 31. Januar 2020 prüfte der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes (CRC) die Menschenrechtsbilanz Österreichs. Die Organisation Zwischengeschlecht brachte zuvor einen Schattenbericht ein, der grobe Menschenrechtsverletzungen kritisierte.

UNO fordert Verbot von IGM

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes kritisierte nicht notwendige Behandlungen an intergeschlechtlichen Kindern als „schädliche Praxis“ und forderte Österreich auf, Intersex-Genital-Verstümmelungen (IGM) und sonstige nicht-notwendige und nicht-konsensuelle Behandlungen zu unterlassen. Bereits 2015 wurde Österreich für IGM-Praktiken gerügt. Der UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) stufte sie als grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlungen ein.

„Wir hoffen, dass diese erneute, sehr klare Rüge von der österreichischen Regierung aufgegriffen wird und nun endlich zu einem Verbot von IGM führt“, so Luan Pertl von der Plattform Intersex Österreich und dem Verein Intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ).

Fehlende Daten und fehlender Schutz

In Österreich gibt es kaum Daten über die durchgeführten medizinischen Behandlungen an Kindern und Jugendlichen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale. Der UN-Kinderrechtsausschuss fordert Österreich nun auf, entsprechende Daten zu sammeln, um intergeschlechtliche Kinder wirksam vor nicht notwendigen Eingriffen zu schützen.

„Die Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschuss machen deutlich, dass auch die Empfehlungen aus dem Gesundheitsministerium von 2019 keinen ausreichenden Schutz vor nicht-konsensuellen und nicht-lebensnotwendigen Behandlungen darstellen. Es braucht noch eindeutigere Bestimmungen“, erklärt Tobias Humer von VIMÖ.

„Österreich muss nun endlich dafür Sorge tragen, die körperliche Unversehrtheit intergeschlechtlicher Kinder zu garantieren“, so Gabriele Rothuber, Intersex-Beauftragte der HOSI Salzburg.

VIMÖ bedankt sich bei der Organisation Zwischengeschlecht für die Erstellung der Schattenberichte und den unermüdlichen Kampf gegen IGM.

Links:
Presseaussendung VIMÖ
Concluding Observations UNCRC
Positionspapier VIMÖ/Plattform Intersex 2020
Empfehlungen des BMG 2019

10. Dezember 2019: Eröffnung VARGES Beratungsstelle

Der diesjährige Tag der Menschenrechte steht für uns im Zeichen von Menschen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale (VdG) – und der neuen Beratungsstelle VARGES!

Im September 2019 wurden die rechtlich- medizinischen „Empfehlungen zu Varianten der Geschlechtsentwicklung“ des BMGASK veröffentlicht. Darin wird die Wichtigkeit von Peerberatung für Menschen mit VdG und ihren Angehörigen klar hervorgehoben – aber gleichzeitig bedeuten die Empfehlungen keinen Stopp nicht-konsensueller Behandlungen. Das Problem liegt in der immer noch fehlenden gesellschaftlichen Akzeptanz geschlechtlicher Vielfalt.

Der Verein VIMÖ und Kooperationspartner*in HIL-Foundation möchten mit der Gründung der Beratungsstelle VARGES dazu beitragen, die Akzeptanz und Inklusion von geschlechtlicher Vielfalt in Österreich zu verbessern – durch Peerberatungsangebote für Menschen mit VdG und ihre Angehörigen sowie durch Bildungsangebote für Organisationen und Unternehmen.

https://www.varges.at

Eröffnungsevent @Villa Vida am 10.12.2020 ab 18.00

*** Wir laden Sie herzlich ein, die Geburt der neuen Beratungsstelle für Variationen der Geschlechtsmerkmale mitzuerleben! ***
Im Anschluss gibt es ein Screening der wundervollen Dokumentation „No Box For Me“ von Floriane Devigne, die auf behutsame und nachvollziehbare Art und Weise junge inter* Personen in der Schweiz und Frankreich auf ihrem persönlichen Weg des (Heraus)findens begleitet.
 
*** Programm: ***
18.00 Ankommen
18.30 Willkommensworte von Andra Weiss (HIL Foundation) & Eva Matt (Plattform Intersex)
18.45 Präsentation VARGES & Input über aktuelle Entwicklungen von Tobias Humer (VIMÖ)
19.30 Filmscreening „No Box For Me – An Intersex Story“ (von Floriane Devigne. FR 2018, 58 Minuten, französich mit deutschen Untertiteln)
 
Veranstaltungsort:
Villa Vida, Linke Wienzeile 102, 1060 Wien (EG, barrierefrei)
 
*** Der Eintritt ist frei. ***
 
Anmeldung erbeten unter info@vimoe.at
siehe auch: https://www.facebook.com/events/468706093763175

Oktober 2019: Veröffentlichung der „Empfehlungen zu VdG“ des Gesundheitsministeriums

Ohne öffentliche Bekanntmachung wurden im September die 95 Seiten starken „Empfehlungen zu Varianten der Geschlechtsentwicklung“ des Gesundheitsministeriums auf dessen Homepage veröffentlicht. Das Papier wurde in Zusammenarbeit mit Gesundheits- und Rechtsexpert*innen sowie Vertreter*innen von Selbsthilfeorganisationen in langen Sitzungen erarbeitet und soll einen Meilenstein im Umgang mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (VdG) darstellen.

VIMÖ, die Plattform Intersex Österreich und HOSI Salzburg waren an der Erstellung beteiligt und sehen in dem Papier die Realität recht gut abgebildet: Ein Schwanken zwischen der theoretischen Anerkennung von Grundrechten auch für intergeschlechtliche Menschen – und der trotzdessen weitergeführten Pathologisierung und Behandlung von Variationen der Geschlechtsmerkmale.

VIMÖ hat nun gemeinsam mit HOSI Salzburg und Plattform Intersex eine Presseaussendung dazu ausgeschickt, einerseits um das Papier bekannt zu machen und andererseits auch, um Kritik daran zu formulieren:

Linz zu den Empfehlungen auf der Homepage des BMASGK
Link zur Presseaussendung von VIMÖ/PIÖ/HOSI Salzburg (bzw. hier als pdf)

September 2019: Dritter Geschlechtseintrag & Sprache

Im Bild (v.l.n.r.) Tobias Humer (VIMÖ), Boka En (Uni Wien/Gender Studies), Bundesministerin Ines Stilling, Marija Petricevic (Gleichbehandlungsanwaltschaft), Philipp Rouschal (NaGeh)
© BKA/Regina Aigner

VIMÖ hat im Rahmen der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen, unter Vorsitz von Bundesministerin Ines Stilling für Frauen, Familie und Jugend, an einem Austausch zum Thema geschlechtersensible Sprache und drittem Geschlechtseintrag teilgenommen und einen Input zum Thema Intergeschlechtlichkeit gehalten.

Im Rahmen der Veranstaltung wurde von der Gleichbehandlungsanwaltschaft deren neuer Leitfaden zum Thema „Stellenausschreibungen und die dritte Option“ präsentiert:

Juni 2019: VIMÖ im Pride-Month

VIMÖ war Teil der diesjährigen Pride-Paraden und Feierlichkeiten und hat mit großartiger Unterstützung von Allies für Inter*-Sichtbarkeit gesorgt – mit Fußgruppen, Infostand, Podiumsdiskussionen, Reden, Musik und Workshops. Hier ein paar Eindrücke!

und vielen Dank an die Organisator*innen der Veranstaltungen (siehe Links)

14.6. Vienna Dyke March

15.6. Europride Wien

22.6. CSD Graz

28.6. Wir sind sichtbar! Feministische Interventionen zum 2. Linzer Frauenbericht

29.6. LinzPride

Mai 2019: Urteil im Fall Caster Semenya

Am 1. Mai hat der Internationale Sportgerichtshof in Lausanne (Schweiz) leider zu Gunsten des IAAF (Dachverband aller nationalen Sportverbände für Leichtathletik) und gegen die körperliche Unversehrtheit von Caster Mokgadi Semenya entschieden.

Caster Semenya, die derzeit ungeschlagene Olympiasiegerin und Weltmeisterin im 800-Meter-Lauf, darf ihre sportliche Karriere nur fortsetzen, wenn sie in ihren natürlichen Testosteron-Haushalt medizinisch eingreift und diesen unterdrückt, da er eine bestimmte Norm-Vorgabe von nun an nicht mehr überschreiten darf – diese Regelung betrifft allerdings nur Frauen und auch nur die spezifische Disziplin in der Caster Semenya aktiv ist.

Hier liegt nicht nur eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, sondern auch aufgrund von intergeschlechtlichen Merkmalen vor (was der CAS sogar zugibt!), der Verdacht liegt ebenso nahe, dass Caster Semenya nicht nur als Person das Ziel dieser Entscheidung ist, sondern auch als schwarze Sportlerin des globalen Südens, deren Körper an weiße, westliche Normvorstellungen angepasst werden soll! Caster Semenya sagt selbst, dass sie laufen will, wie sie geboren wurde – und sie ist eine Frau mit mehr Testosteron.

Wir fragen uns: Wo wird hier die Grenze gesetzt? Wieso sind andere Sportarten und andere außergewöhnlichere Ausprägungen des menschlichen Organismus und Bewegungsapparats nicht von einem Ausschluss betroffen, sondern werden bei diesen Sportlern sogar noch hochgepriesen? Doping und natürliche Konstitution dürfen nicht gleichgesetzt werden, der Eingriff in Caster Semenyas gesunden Körper unter dem Vorwand, dass sie durch ihren Hormonhaushalt zu starke Vorteile im Wettkampf hätte, ist entschieden abzulehnen, weil er nicht nur psychisch wie physisch gesundheitlich schädlich sein kann, sondern er betrifft auch das Reproduktionsrecht und generell das Selbstbestimmungrecht über den eigenen Körper.

Caster Mokgadi Semenya ist eine Frau, sie ist nicht krank und sie betrügt auch nicht! Mehr Testosteron macht nicht per se eine schnelle Läuferin, ihre Siege sind vor allem ihrem starken Willen und ihrem harten Training zu verdanken. Wir stehen als Inter*-Community in voller Solidarität hinter ihr, wie zum Glück auch viele andere und hoffen, dass sie weiterhin so stark bleibt, um für ihre und anderer Rechte zu kämpfen!