Oktober 2017: Veröffentlichung der Resolution des Europarat-Parlaments

Eindeutige Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten kommen erneut aus dem Europarat – diesmal die erste Resolution zum Thema Intergeschlechtlichkeit von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, welche dort mit großer Mehrheit beschlossen wurde:

2017-10 Intersex Resolution CoE Parliamentary Assembly

April 2017: Intersex Conference Vienna

Vielen Dank an alle Unterstützer*innen und alle, die dabei waren – die Konferenz war ein voller Erfolg!

Alle Vorträge wurden von oktoTV aufgezeichnet (die Videos finden Sie hier auf YouTube), die Podiumsdiskussion finden Sie hier und einen detaillierten Bericht über die Tagung gibts

März 2017: OII Europe 1st Intersex Community Event Vienna

Wir hatten die Ehre, zum allerersten OII Europe Community Event einladen zu dürfen. 2 Tage, 30 Aktivist*innen – Vernetzung, Austausch und politische Arbeit. Das gemeinsam entworfene Vienna Statement

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Februar 2017: ORF Am Schauplatz – Weder Frau noch Mann?

Ein Jahr lang begleitete Dokumentarfilmerin Nora Zoglauer den InterAktivisten Tobias Humer, seine Familie und Aktivistenkollege Alex Jürgen. Außerdem kommen noch andere intergeschlechtliche Menschen sowie Weggefährtinnen & auch Mediziner zu Wort. Herausgekommen sind fünfzig spannende, ehrliche Minuten Film.

zum nachsehen auf youtube: https://www.youtube.com/watch?v=bQ_Zu2BWTHw


August 2017: WE ARE REAL – The Growing Movement Advancing the Rights of Intersex People

Astraea Lesbian Foundation for Justice ist momentan Hauptsponsorin der weltweiten Inter*Bewegung – auch von uns : ) Danke an dieser Stelle! – und hat sich deshalb die letzten Jahre viel mit Inter*Organisationen aus der ganzen Welt auseinandergesetzt.

So ist nun in Zusammenarbeit mit einigen engagierten Aktivist*innen eine Broschüre entstanden für alle, die sich einen Überblick über die weltweiten Strategien, Ziele und Erfahrungen verschaffen möchten.

oder Website besuchen

Juni 2016: Gericht entscheidet über drittes Geschlecht

Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich entscheidet über die Anerkennung eines dritten Geschlechts. Eine intergeschlechtliche Person, die weder männlich noch weiblich ist, hatte am Standesamt Steyr beantragt, ihren Geschlechtseintrag im Geburtenbuch auf „inter“, „anders“, „X“ oder eine ähnliche Bezeichnung zu berichtigen. Über die Beschwerde gegen die Ablehnung des Standesamtes erntscheidet nun das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente und intersexuelle Menschen, bezeichnet den Fall als wegweisend für die Rechte intergeschlechtlicher Menschen.

mehr Infos dazu:
http://www.rklambda.at/index.php/de/314-historisch-gericht-entscheidet-ueber-drittes-geschlecht

Juni 2016: VIMÖ gewinnt 1.Preis bei Regenbogenparade

Der 1.Preis in der Kategorie „Kleinwagen“ geht an unsere Gruppe – VIMÖ|ORQOA|Queer Refugees|QueerBase|Têkoşîn|Türkis Rosa Lila Villa – mit dem Motto WE ARE HERE, BEAUTIFUL AND QUEER! – Inter*s- & Refugees – Aktivismus und Support!
Besonders ausschlaggebend für die Jury war unsere transportierte politische Message.

An unserem Stand von Donnerstag bis Samstag im „Regenbogenpark“ vor der Votivkirche gab es außerdem ganz viel Infomaterial, VIMÖ-Textilien und viele viele interessante Gespräche!

http://www.hosiwien.at/regenbogenparade/teilnahme/anmeldestand/vimoe-orqoa-villa-queerbase-tekosin-queer_amnesty-lgbtiq-refugees/

April 2016: VIMÖ wird VIMÖ!

Der „Verein Intersexueller Menschen Österreich“ wird zum „Verein Intergeschlechtlicher Menschen Österreich“.

Wir haben uns entschieden den Verein umzubenennen, da wir der Meinung sind, dass der Begriff „intergeschlechtlich“ das körperliche und auch soziale Geschlecht in all seiner Vielfalt zwischen*abseits*außerhalb der Normkategorien „männlich/weiblich“ besser beschreibt.

In der englischen Sprache, wo körperliches Geschlecht mit „sex“ und soziales Geschlecht mit „gender“ benannt wird, ist „intersex“ ein sehr passendes Wort – in der deutschen Sprache wird der Begriff „sex/sexuell“ allerdings meist als „sexuelles Begehren und Erleben“ gedacht und mit sexueller Orientierung verknüpft. Somit erscheint uns „intergeschlechtlich“ klarer und unmissverständlicher in seiner Bedeutung.

Außerdem fühlen wir uns wohler mit einer selbstgewählten Bezeichnung, die im deutschsprachigen Menschrechtsdiskurs bereits etabliert ist – und die nicht aus der medizinischen Diagnostik kommt, wo geschlechtliche Vielfalt immer noch pathologisiert wird. Wir meinen mit „intergeschlechtlich“ auch Erscheinungsformen und Eigenschaften, die in der Medizin mitunter nicht als „Intersexualität/DSD“ definiert sind.

Zusammengefasst: VIMÖ ist und meint ALLE intergeschlechtlichen Menschen! Ahoi!

Passend dazu ist zur selben Zeit eine supertolle Broschüre von unseren Kolleg*innen von TransInterQueer erschienen, die wir euch an dieser Stelle wärmstens empfehlen – hier zum download als pdf:

Dezember 2015: UN-Kommittee gegen Folter (CAT) gibt eindeutige Empfehlungen an Österreich

Das Kommittee bezieht in seinen „Concluding Observations“ erstmals klar Position zu den Menschenrechtsverletzungen an intergeschlechtlichen Personen in Österreich und fordert auf, die Situation umfassend zu verbessern und Opfer angemessen zu entschädigen:

„Der Vertragsstaat sollte:


(a) die erforderlichen (…) Maßnahmen ergreifen, um die Achtung der körperlichen Integrität und die Autonomie intergeschlechtlicher Personen zu gewährleisten und sicherzustellen, dass niemand im Säuglingsalter oder in der Kindheit, medizinisch oder chirurgisch nicht dringend notwendigen Maßnahmen unterzogen wird, die das Ziel verfolgen das Geschlecht des Kindes festzulegen;


(b) unparteiische Beratungsleistungen für alle intergeschlechtlichen Kinder und ihre Eltern garantieren, um sie über die Folgen von unnötigen und nicht dringenden Operationen und anderen medizinischen Behandlungen zur Festlegung des Geschlechts des Kindes sowie die Möglichkeit der Verschiebung einer Entscheidung über eine solche Behandlung oder Operation, bis die Betroffenen selbst bestimmen können, zu informieren;


(c) garantieren, dass die volle, freie und informierte Zustimmung im Zusammenhang mit medizinischen und chirurgischen Behandlungen bei intergeschlechtlichen Personen sichergestellt wird, und dass nicht dringende und irreversible medizinische Eingriffe verschoben werden, bis ein Kind reif genug ist, um an der Entscheidungsfindung teilzunehmen und eine wirksame Einwilligung zu erteilen;


(d) die Fälle von chirurgischen Eingriffen oder anderen medizinischen Maßnahmen untersuchen, die bei intergeschlechtlichen Menschen ohne wirksame Einwilligung durchgeführt wurden und sicherstellen, dass die betroffenen Personen angemessen entschädigt werden.“

Das Originalpapier der „Concluding Observations“ in englisch gibt es hier zum Download, obenstehend ist eine inoffizielle Übersetzung. Ein detaillierter Bericht über die Sitzung von zwischengeschlecht.org findet sich hier.