Das Kommittee bezieht in seinen „Concluding Observations“ erstmals klar Position zu den Menschenrechtsverletzungen an intergeschlechtlichen Personen in Österreich und fordert auf, die Situation umfassend zu verbessern und Opfer angemessen zu entschädigen:
„Der Vertragsstaat sollte:
(a) die erforderlichen (…) Maßnahmen ergreifen, um die Achtung der körperlichen Integrität und die Autonomie intergeschlechtlicher Personen zu gewährleisten und sicherzustellen, dass niemand im Säuglingsalter oder in der Kindheit, medizinisch oder chirurgisch nicht dringend notwendigen Maßnahmen unterzogen wird, die das Ziel verfolgen das Geschlecht des Kindes festzulegen;
(b) unparteiische Beratungsleistungen für alle intergeschlechtlichen Kinder und ihre Eltern garantieren, um sie über die Folgen von unnötigen und nicht dringenden Operationen und anderen medizinischen Behandlungen zur Festlegung des Geschlechts des Kindes sowie die Möglichkeit der Verschiebung einer Entscheidung über eine solche Behandlung oder Operation, bis die Betroffenen selbst bestimmen können, zu informieren;
(c) garantieren, dass die volle, freie und informierte Zustimmung im Zusammenhang mit medizinischen und chirurgischen Behandlungen bei intergeschlechtlichen Personen sichergestellt wird, und dass nicht dringende und irreversible medizinische Eingriffe verschoben werden, bis ein Kind reif genug ist, um an der Entscheidungsfindung teilzunehmen und eine wirksame Einwilligung zu erteilen;
(d) die Fälle von chirurgischen Eingriffen oder anderen medizinischen Maßnahmen untersuchen, die bei intergeschlechtlichen Menschen ohne wirksame Einwilligung durchgeführt wurden und sicherstellen, dass die betroffenen Personen angemessen entschädigt werden.“
Das Originalpapier der „Concluding Observations“ in englisch gibt es hier zum Download, obenstehend ist eine inoffizielle Übersetzung. Ein detaillierter Bericht über die Sitzung von zwischengeschlecht.org findet sich hier.