Am 10.5.2024 veröffentlichte der UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) neue Empfehlungen an Österreich zum Schutz von intergeschlechtlichen Menschen. Im Punkt 42 und 43 seiner „Concluding Observations“ spricht sich das Gremium der Vereinten Nationen für eine gesetzliche Regelung aus, die gesundheitlich nicht notwendige Behandlungen an Kindern untersagt. Außerdem empfiehlt der Ausschuss, dass Betroffene solcher Behandlungen entschädigt werden und Beratungs- und Unterstützungsstrukturen geschaffen werden sollen. Diese Empfehlungen knüpfen an jene des CAT aus 2015 an, durch die Österreich ebenfalls aufgefordert wurde, den Schutz von intergeschlechtlichen Menschen vor schädlichen Eingriffen sicher zu stellen. Dies hat Österreich bis heute nicht umgesetzt!