April 2020: Innenminister verteidigt rechtswidrigen Erlass zum dritten Geschlechtseintrag

Trotz widersprechender Urteile der Gerichte hält Innenminister Nehammer am Erlass seines Vorgängers Kickl fest.

Seit dem bahnbrechenden Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs im Juni 2018 sollte ein dritter Geschlechtseintrag in offiziellen Dokumenten möglich sein und dazu beitragen, die Rechte intergeschlechtlicher Menschen in Österreich anzuerkennen. Mit dem Kickl-Erlass vom Dezember 2018 wurde die Möglichkeit zum neuen Eintrag allerdings extrem restriktiv umgesetzt, was dazu führte, dass viele Menschen in den Standesämtern abgewiesen wurden.

Anspruch auf die dritte Option haben demnach nur jene Personen, die mit medizinischen Gutachten eine Variante der Geschlechtsentwicklung belegen können – obwohl der VfGH im Juni 2018 klargestellt hat, dass Menschen nur „jene Geschlechtszuschreibungen durch staatliche Regelung akzeptieren müssen, die ihrer Geschlechtsidentität entsprechen.“ Im Februar 2020 gab es überdies ein weiteres Urteil vom LvWG OÖ, das den Eintrag „inter“ erlaubt, zusätzlich zu dem im Erlass geregelten „divers“.

All dies ist für Innenminister Nehammer wohl kein Grund, den Erlass neu zu denken – stattdessen verteidigt er diesen in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der NEOs als „verfassungskonform“ und erteilt der Gleichberechtigung intergeschlechtlicher Menschen eine klare Absage.

„Es ist höchste Zeit, die Rechte jeder Person anzuerkennen, die sich nicht ausschließlich männlich oder weiblich identifiziert, unabhängig von ihren Geschlechtsmerkmalen“, so Tobias Humer, Obmensch des Vereins intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ).

Die Forderung nach Gutachten bringt in der Realität auch andere Probleme, beschreibt Luan Pertl (VIMÖ): „Viele intergeschlechtliche Menschen haben keine klare Diagnose, und diese Untersuchungen können überdies retraumatisierend wirken bei Personen, die medizinische Gewalt erlebt haben“

Eine detaillierte und leider immer noch aktuelle Stellungnahme von VIMÖ zum dritten Geschlechtseintrag aus 2018 finden Sie hier.

 

Links:

Presseaussendung VIMÖ: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200422_OTS0132/innenminister-verteidigt-rechtswidrigen-erlass-zum-dritten-geschlechtseintrag

Beantwortung der Anfrage durch Nehammer: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_00919/imfname_791319.pdf

Urteil des LvWG OÖ: https://www.lvwg-ooe.gv.at/Entscheidungen/2020/750727_5.pdf

 

Februar 2020: UN-Kinderrechtsausschuss rügt Österreich für nicht notwendige Behandlungen an inter* Kindern

Bei seiner 83. Sitzung in Genf am 30. und 31. Januar 2020 prüfte der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes (CRC) die Menschenrechtsbilanz Österreichs. Die Organisation Zwischengeschlecht brachte zuvor einen Schattenbericht ein, der grobe Menschenrechtsverletzungen kritisierte.

UNO fordert Verbot von IGM

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes kritisierte nicht notwendige Behandlungen an intergeschlechtlichen Kindern als „schädliche Praxis“ und forderte Österreich auf, Intersex-Genital-Verstümmelungen (IGM) und sonstige nicht-notwendige und nicht-konsensuelle Behandlungen zu unterlassen. Bereits 2015 wurde Österreich für IGM-Praktiken gerügt. Der UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) stufte sie als grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlungen ein.

„Wir hoffen, dass diese erneute, sehr klare Rüge von der österreichischen Regierung aufgegriffen wird und nun endlich zu einem Verbot von IGM führt“, so Luan Pertl von der Plattform Intersex Österreich und dem Verein Intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ).

Fehlende Daten und fehlender Schutz

In Österreich gibt es kaum Daten über die durchgeführten medizinischen Behandlungen an Kindern und Jugendlichen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale. Der UN-Kinderrechtsausschuss fordert Österreich nun auf, entsprechende Daten zu sammeln, um intergeschlechtliche Kinder wirksam vor nicht notwendigen Eingriffen zu schützen.

„Die Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschuss machen deutlich, dass auch die Empfehlungen aus dem Gesundheitsministerium von 2019 keinen ausreichenden Schutz vor nicht-konsensuellen und nicht-lebensnotwendigen Behandlungen darstellen. Es braucht noch eindeutigere Bestimmungen“, erklärt Tobias Humer von VIMÖ.

„Österreich muss nun endlich dafür Sorge tragen, die körperliche Unversehrtheit intergeschlechtlicher Kinder zu garantieren“, so Gabriele Rothuber, Intersex-Beauftragte der HOSI Salzburg.

VIMÖ bedankt sich bei der Organisation Zwischengeschlecht für die Erstellung der Schattenberichte und den unermüdlichen Kampf gegen IGM.

Links:
Presseaussendung VIMÖ
Concluding Observations UNCRC
Positionspapier VIMÖ/Plattform Intersex 2020
Empfehlungen des BMG 2019

10. Dezember 2019: Eröffnung VARGES Beratungsstelle

Der diesjährige Tag der Menschenrechte steht für uns im Zeichen von Menschen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale (VdG) – und der neuen Beratungsstelle VARGES!

Im September 2019 wurden die rechtlich- medizinischen „Empfehlungen zu Varianten der Geschlechtsentwicklung“ des BMGASK veröffentlicht. Darin wird die Wichtigkeit von Peerberatung für Menschen mit VdG und ihren Angehörigen klar hervorgehoben – aber gleichzeitig bedeuten die Empfehlungen keinen Stopp nicht-konsensueller Behandlungen. Das Problem liegt in der immer noch fehlenden gesellschaftlichen Akzeptanz geschlechtlicher Vielfalt.

Der Verein VIMÖ und Kooperationspartner*in HIL-Foundation möchten mit der Gründung der Beratungsstelle VARGES dazu beitragen, die Akzeptanz und Inklusion von geschlechtlicher Vielfalt in Österreich zu verbessern – durch Peerberatungsangebote für Menschen mit VdG und ihre Angehörigen sowie durch Bildungsangebote für Organisationen und Unternehmen.

https://www.varges.at

Eröffnungsevent @Villa Vida am 10.12.2020 ab 18.00

*** Wir laden Sie herzlich ein, die Geburt der neuen Beratungsstelle für Variationen der Geschlechtsmerkmale mitzuerleben! ***
Im Anschluss gibt es ein Screening der wundervollen Dokumentation „No Box For Me“ von Floriane Devigne, die auf behutsame und nachvollziehbare Art und Weise junge inter* Personen in der Schweiz und Frankreich auf ihrem persönlichen Weg des (Heraus)findens begleitet.
 
*** Programm: ***
18.00 Ankommen
18.30 Willkommensworte von Andra Weiss (HIL Foundation) & Eva Matt (Plattform Intersex)
18.45 Präsentation VARGES & Input über aktuelle Entwicklungen von Tobias Humer (VIMÖ)
19.30 Filmscreening „No Box For Me – An Intersex Story“ (von Floriane Devigne. FR 2018, 58 Minuten, französich mit deutschen Untertiteln)
 
Veranstaltungsort:
Villa Vida, Linke Wienzeile 102, 1060 Wien (EG, barrierefrei)
 
*** Der Eintritt ist frei. ***
 
Anmeldung erbeten unter info@vimoe.at
siehe auch: https://www.facebook.com/events/468706093763175

Oktober 2019: Veröffentlichung der „Empfehlungen zu VdG“ des Gesundheitsministeriums

Ohne öffentliche Bekanntmachung wurden im September die 95 Seiten starken „Empfehlungen zu Varianten der Geschlechtsentwicklung“ des Gesundheitsministeriums auf dessen Homepage veröffentlicht. Das Papier wurde in Zusammenarbeit mit Gesundheits- und Rechtsexpert*innen sowie Vertreter*innen von Selbsthilfeorganisationen in langen Sitzungen erarbeitet und soll einen Meilenstein im Umgang mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (VdG) darstellen.

VIMÖ, die Plattform Intersex Österreich und HOSI Salzburg waren an der Erstellung beteiligt und sehen in dem Papier die Realität recht gut abgebildet: Ein Schwanken zwischen der theoretischen Anerkennung von Grundrechten auch für intergeschlechtliche Menschen – und der trotzdessen weitergeführten Pathologisierung und Behandlung von Variationen der Geschlechtsmerkmale.

VIMÖ hat nun gemeinsam mit HOSI Salzburg und Plattform Intersex eine Presseaussendung dazu ausgeschickt, einerseits um das Papier bekannt zu machen und andererseits auch, um Kritik daran zu formulieren:

Linz zu den Empfehlungen auf der Homepage des BMASGK
Link zur Presseaussendung von VIMÖ/PIÖ/HOSI Salzburg (bzw. hier als pdf)

September 2019: Dritter Geschlechtseintrag & Sprache

Im Bild (v.l.n.r.) Tobias Humer (VIMÖ), Boka En (Uni Wien/Gender Studies), Bundesministerin Ines Stilling, Marija Petricevic (Gleichbehandlungsanwaltschaft), Philipp Rouschal (NaGeh)
© BKA/Regina Aigner

VIMÖ hat im Rahmen der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen, unter Vorsitz von Bundesministerin Ines Stilling für Frauen, Familie und Jugend, an einem Austausch zum Thema geschlechtersensible Sprache und drittem Geschlechtseintrag teilgenommen und einen Input zum Thema Intergeschlechtlichkeit gehalten.

Im Rahmen der Veranstaltung wurde von der Gleichbehandlungsanwaltschaft deren neuer Leitfaden zum Thema „Stellenausschreibungen und die dritte Option“ präsentiert:

Juni 2019: VIMÖ im Pride-Month

VIMÖ war Teil der diesjährigen Pride-Paraden und Feierlichkeiten und hat mit großartiger Unterstützung von Allies für Inter*-Sichtbarkeit gesorgt – mit Fußgruppen, Infostand, Podiumsdiskussionen, Reden, Musik und Workshops. Hier ein paar Eindrücke!

und vielen Dank an die Organisator*innen der Veranstaltungen (siehe Links)

14.6. Vienna Dyke March

15.6. Europride Wien

22.6. CSD Graz

28.6. Wir sind sichtbar! Feministische Interventionen zum 2. Linzer Frauenbericht

29.6. LinzPride

Mai 2019: Urteil im Fall Caster Semenya

Am 1. Mai hat der Internationale Sportgerichtshof in Lausanne (Schweiz) leider zu Gunsten des IAAF (Dachverband aller nationalen Sportverbände für Leichtathletik) und gegen die körperliche Unversehrtheit von Caster Mokgadi Semenya entschieden.

Caster Semenya, die derzeit ungeschlagene Olympiasiegerin und Weltmeisterin im 800-Meter-Lauf, darf ihre sportliche Karriere nur fortsetzen, wenn sie in ihren natürlichen Testosteron-Haushalt medizinisch eingreift und diesen unterdrückt, da er eine bestimmte Norm-Vorgabe von nun an nicht mehr überschreiten darf – diese Regelung betrifft allerdings nur Frauen und auch nur die spezifische Disziplin in der Caster Semenya aktiv ist.

Hier liegt nicht nur eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, sondern auch aufgrund von intergeschlechtlichen Merkmalen vor (was der CAS sogar zugibt!), der Verdacht liegt ebenso nahe, dass Caster Semenya nicht nur als Person das Ziel dieser Entscheidung ist, sondern auch als schwarze Sportlerin des globalen Südens, deren Körper an weiße, westliche Normvorstellungen angepasst werden soll! Caster Semenya sagt selbst, dass sie laufen will, wie sie geboren wurde – und sie ist eine Frau mit mehr Testosteron.

Wir fragen uns: Wo wird hier die Grenze gesetzt? Wieso sind andere Sportarten und andere außergewöhnlichere Ausprägungen des menschlichen Organismus und Bewegungsapparats nicht von einem Ausschluss betroffen, sondern werden bei diesen Sportlern sogar noch hochgepriesen? Doping und natürliche Konstitution dürfen nicht gleichgesetzt werden, der Eingriff in Caster Semenyas gesunden Körper unter dem Vorwand, dass sie durch ihren Hormonhaushalt zu starke Vorteile im Wettkampf hätte, ist entschieden abzulehnen, weil er nicht nur psychisch wie physisch gesundheitlich schädlich sein kann, sondern er betrifft auch das Reproduktionsrecht und generell das Selbstbestimmungrecht über den eigenen Körper.

Caster Mokgadi Semenya ist eine Frau, sie ist nicht krank und sie betrügt auch nicht! Mehr Testosteron macht nicht per se eine schnelle Läuferin, ihre Siege sind vor allem ihrem starken Willen und ihrem harten Training zu verdanken. Wir stehen als Inter*-Community in voller Solidarität hinter ihr, wie zum Glück auch viele andere und hoffen, dass sie weiterhin so stark bleibt, um für ihre und anderer Rechte zu kämpfen! 

Mai 2019: Jubel mit Alex Jürgen – erste Urkunden mit drittem Geschlechtseintrag

© Helmut Graupner

Alex Jürgen ist die erste Person, die sich rechtlich den Geschlechtseintrag „divers“ bzw. „X“ erkämpft hat. Heute ist es soweit: Alex Jürgen erhält Geburtsurkunde und Reisepass.

2016 hat Alex Jürgen die Eintragung eines dritten Geschlechtseintrags am Standesamt beantragt. Drei Jahre später ist es soweit: Mit den neuen persönlichen Dokumenten gibt es endlich auch eine auch eine rechtliche Anerkennung der Existenz intergeschlechtlicher Menschen in Österreich.

„Wir sagen Danke und gratulieren unserem mutigen Vorbild und Mitstreitenden von Herzen!“, so Tinou Ponzer von VIMÖ. „Wir freuen uns sehr mit Alex Jürgen, der mit seinem Anwalt Dr. Graupner den österreichischen Personenstand revolutioniert hat“, so Gabriele Rothuber, Intersex-Beauftragte der HOSI Salzburg.

Auch Eva Matt von der Plattform Intersex Österreich freut sich über den Erfolg: „Endlich ist die wegweisende Entscheidung des VfGH vom Juni 2018 in der Verwaltung angekommen! Alex Jürgen ist nach seinem langen Kampf die erste Person in Österreich, die ein „X“ im Pass und eine nicht auf männlich oder weiblich, sondern auf divers lautende Eintragung in der Geburtsurkunde hat. Wir gratulieren herzlich!“

und hier zum Nachlesen der Artikel vom Rechtskomitee Lambda

Februar 2019: 5 Jahre VIMÖ

Das war ein Fest! Am 23. Februar 2019 feierten wir in Kooperation mit der Gesellschaft für Kulturpolitik OÖ das erste halbe Jahrzehnt unserer Vereinstätigkeit im Central in Linz – mit der genialen französischen Dokumentation „Entre Deux Sexes“ (Régine Abadia, 2017), Singer/Songwriter*in Lila Lisi aus Zürich, Unterstützer*innen aus Politik und Aktivismus und „Hitschleuder“ DJ Janosch sowie zahlreichen und wundervollen Gästen. Alle Fotos des Abends findet ihr hier zur Ansicht (Copyright: Roland Winkler / gfk)

Für die großartige Unterstützung und Zusammenarbeit bedanken wir uns recht herzlich bei: Wiltrud Hackl, Michaela Schoissengeier, Magdalena Klein, den Menschen der Plattform Intersex, Günther Kräuter, David Stögmüller, Stephanie Cox, Gabriele Rothuber, Lila Lisi, Claudia Köttner, Nina Reisinger, Pascal Gamper, Annemarie Pils, Evelin Handlbauer, Klaus Schmid, Reinhard Winkler, Jan, David, Samira, Elias, Micha, Eva, Bixi, Julia, Flo und dem Team von Chicklit (Wiener feministische Buchhandlung)

Februar 2019: EU-Resolution zu Inter*

Das EU Parlament hat eine Resolution zum Schutz intergeschlechtlicher Menschen gefasst. „Diese Resolution ist ein Meilenstein für die Intersex Community in Europa“, so Luan Pertl, Obmensch der Plattform Intersex Österreich. „Auch die österreichische Regierung muss nun handeln und einen sofortigen Stopp von nicht konsensuellen Operationen und medizinischen Behandlungen an intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen umsetzen.

zum Weiterlesen: gemeinsame Presseaussendung von VIMÖ, Plattform Intersex und HOSI Salzburg, die Aussendung von OII Europe und die Resolution selbst