Dezember 2018: Innenministerium ordnet Gutachtenzwang beim Dritten Geschlechtseintrag an

Am 20.12.2018 hat das BMI einen Erlass zur behördlichen Umsetzung des dritten Geschlechtseintrages herausgegeben, weit weg vom Erkenntnis des VfGH (Verfassungsgerichtshof) vom 15. Juni 2018. Statt der im Erkenntnis zitierten Selbstbestimmung wird nun ein ärztliches Gutachten gefordert, nicht vom Arzt des Vertrauens, sondern von einem VdG-Board – einer medizinischen Instanz zu Varianten der Geschlechtsentwicklung, installiert vom Gesundheitsministerium.

Das ist ein gewaltvoller Schritt gegen intergeschlechtliche Personen: ein Akt, der erneut pathologisiert, phänomenisiert und retraumatisierend wirkt. Als Verein, der für die Menschenrechte intergeschlechtlicher Personen arbeitet, müssen wir das Innenministerium ganz klar auffordern, diesen Erlass zu überdenken.

Zum Weiterlesen unsere Presseaussendung:

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20181227_OTS0029/dritter-geschlechtseintrag-in-dokumenten-gutachtenzwang-statt-selbstbestimmung