Februar 2021: ILGA Europe Annual Report – Österreich

Der aktuelle Bericht von ILGA Europe über die Menschenrechtssituation von LGBTI Personen in Europa und Zentralasien ist da! https://ilga-europe.org/annualreview/2021
Auszüge aus dem Kapitel Österreich:

BODILY INTEGRITY
In February, the UN Committee on the Rights of the Child reiterated its 2015 recommendation for Austria to ban the practice of medically unnecessary surgeries and other treatments on intersex children. In July, the European Commission against Racism and Intolerance (ECRI) made the same recommendation in its 6th periodic report on Austria. The Ministry of European and International Affairs led the Vienna Declaration, signed by 33 countries, to protect intersex people’s bodily autonomy. However, the government took no concrete steps towards banning the harmful practice of intersex medical interventions

EDUCATION
Regarding education on diversity of sex characteristics and gender identity, VIMÖ began implementing 40 training events across the country.

EQUALITY AND NON-DISCRIMINATION
The Green and Austrian People’s Party (ÖVP) coalition presented its new government program in January. LGBTIQ organisations criticised the plan and the Green Party for compromising their priorities on LGBTIQ issues, failing to ban surgeries on intersex children, prohibit discrimination on grounds of SOGIESC, or provide redress to those convicted of sex crimes before the age of consent was lowered for LGB people in 2002.

FREEDOM OF ASSEMBLY
Many Pride events were cancelled this year, due to the pandemic. Several other demonstrations were held with limited participation, including Rainbow Conwoy by HOSI, a bike event accompanied by placing rainbow flags on windows; the QueerDo! protest against the previous right-wing government; a Pride demonstration in Graz; and VIMÖ’s intersex block at Salzburg Pride.

HEALTH
The hormone ambulance at the Vienna General Hospital, the only certified medical centre to serve trans people in East Austria, closed for two months due to the pandemic and has run with half capacity since. Intersex clients are also impacted. A study on the pandemic’s impact on access to trans healthcare found that in German speaking countries (Austria, Germany, Switzerland), almost half of the respondents feared the pandemic’s impact on their access to hormones, surgeries (17%). 15% reported surgeries being cancelled. One in three respondents belonged to a risk group.

LEGAL GENDER RECOGNITION
After four years of legal battle, the Constitutional Court ruled in favor of Alex Jürgen in July, granting them the right to have a birth certificate with ‘inter’ as their gender marker. This is the first such birth certificate in Austria. In 2018, the Court ruled in Jürgen’s case that gender markers must reflect an individual’s own self-determined gender identity. In 2019, Jürgen was granted a passport with “X” for their gender, and a birth certificate with “divers”. Jürgen requested the latter with the wording “inter”, and will now have that on their birth certificate. Local intersex advocates continued to fight for access to non-binary gender markers this year, which despite the 2018 ruling has not been ensured. In June, 64 NGOs demanded that Minister of Interior Karl Nehammer ensure introducing a self-determination based model. In September, a new government decree established that six gender marker options will be available, ‘female‘, ‘male‘, ‘inter‘, ‘diverse‘, ‘open‘, as well as the option to delete. Non-binary options however will only be available to intersex people, and with a medical diagnosis. The medical expert group ‘VdG-Board’ will no longer issue expert opinions, a sign of progress, but the continued medicalisation of intersex people has been harshly criticised by civil society. The self-determination model would have granted access to non-binary gender markers to both intersex and trans people. With the adoption of the decree, Austria missed taking this step. In September, Vienna City Council member Jürgen Czernohorszky announced that the capital city will no longer require that trans people present a psychiatric diagnosis for legal gender recognition. A letter from a psychologist will still be needed.

PARTICIPATION IN PUBLIC, CULTURAL AND POLITICAL LIFE
Having secured a win at Vienna’s local elections in October, the Social Democratic Party (SPÖ) formed a coalition with New Austria and the Liberal Forum (NEOS) and presented their programon 17 November. The coalition committed to establishing a centre for young queer people, fund LGBTQI projects, conduct a large scale study on queer life in Vienna, introduce LGBTQI-checks for government offices, and found a queer museum. Regarding intersex rights, it calls for the federal government to “ban medically and surgically unnecessary interventions on intersex children”. Furthermore, a ‘Vienna Package for the Support of Equal Treatment of Intersex People’ is planned, which will implement the decision of the Constitutional Court regarding the third gender entry at all levels and in the entire Viennese administration. This package will also include the areas of language, forms and statistics and the needs-based support and counselling for intersex people.

Jänner 2021: UN-UPR

UN-Staaten fordern Wahrung von LGBTIQ Menschenrechten, Österreich nimmt Empfehlung zu IGM-Verbot an

Aktuelle LGBTIQ-Empfehlungen in UPR: unnötige Behandlungen an intergeschlechtlichen Menschen beenden, Geschlechtseinträge für alle öffnen und Antidiskriminierungsrecht harmonisieren.

Wien, Linz, Salzburg (OTS) – Am 22. Jänner wurde Österreich im Rahmen der UN Universal Periodic Review einer Prüfung der Menschenrechtssituation unterzogen. Am 26. Jänner gab es erste Reaktionen Österreichs auf die ausgesprochenen Empfehlungen (siehe unten).

Angenommen wurden die Empfehlungen von Argentinien, Island, Malta und Uruguay zum Beenden nicht-konsensueller & medizinisch nicht notwendiger Behandlungen an intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen. Analog zu „FGM“ (female genital mutilation) wird hier auch von IGM (intersex genital mutilation) gesprochen. Diese Praxis, deren Zweck es ist, Geschlechtsmerkmale an eine binäre Norm anzugleichen, wird in Österreich trotz langjähriger Problematisierung bisher weiter durchgeführt. Die Annahme dieser Empfehlungen ist ein klares Versprechen – wobei die Umsetzung gut durchdacht und in Kooperation mit menschenrechtsbasierten Selbstvertreter*innen/ Selbstvertretungsorganisationen abgestimmt sein muss.

„Dass nicht-konsensuelle und nicht-notwendige medizinische Behandlungen nun verboten werden sollen, ist sehr erfreulich – allerdings werden wir sehr genau hinsehen müssen, was hier tatsächlich umgesetzt wird!“ so Tobias Humer von VIMÖ.

Auch Gabriele Rothuber von der Plattform Intersex / HOSI Salzburg zeigt sich erfreut: „Wir freuen uns, dass es in Österreich in Zukunft nicht mehr die Entscheidung der Medizin oder Eltern sein darf, nicht konsensuelle und rein kosmetische, medizinisch nicht notwendige Genitalveränderungen an intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen durchzuführen. Seinen Körper zu verändern darf ausschließlich der betroffene Mensch selbst entscheiden!“

Abgelehnt wurde die Empfehlung, einen selbstbestimmten, barrierefreien Zugang zu alternativen Geschlechtseinträgen für alle Menschen mit nicht-binärer Geschlechtsidentität zu schaffen. Österreich positioniert sich hier klar in Richtung weiterer Pathologisierung von Intergeschlechtlichkeit und gegen die Öffnung von alternativen Geschlechtseinträgen für nicht-intergeschlechtliche Menschen.

„Die Ablehnung einer Öffnung der alternativen Geschlechtseinträge für alle Menschen zeigt leider, dass es noch an grundlegendem Verständnis mangelt – und der Weg zur rechtlichen Anerkennung von intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen gerade erst begonnen hat.“ stellt Luan Pertl von der Plattform Intersex/VIMÖ fest.

Ebenso abgelehnt wurde die bereits wiederholt empfohlene und dringend notwendige Harmonisierung und Ausweitung der nationalen und regionalen Antidiskriminierungsregelungen („Levelling Up“).

VIMÖ, HOSI Salzburg und die Plattform Intersex Österreich fordern die Regierung auf, die Menschenrechte von LGBTIQ Personen umfassend zu respektieren und entsprechend zu handeln!

 

Link zur Presseaussendung auf APA-OTS: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210128_OTS0017/un-staaten-fordern-wahrung-von-lgbtiq-menschenrechten-oesterreich-nimmt-empfehlung-zu-igm-verbot-an

Gesammelte UPR-Dokumenten zu Österreich: https://www.ohchr.org/EN/HRBodies/UPR/Pages/ATindex.aspx (Der Bericht zur aktuellen Working Group Session ist noch im Entwurfstadium, wird in Kürze ebenfalls dort aufscheinen)

Video inkl. den Empfehlungen der einzelnen Staaten: http://webtv.un.org/search/austria-review-37th-session-of-universal-periodic-review/6225216250001/


Kurzinfo UPR:

Etwa alle fünf Jahre wird jeder UN-Mitgliedsstaat einer Prüfung der Menschenrechtssituation unterzogen – für Österreich ist dies seit Einführung des Universal Periodic Review Mechanismus 2006 nun das dritte Mal. Im Rahmen der Sitzung am 22. Jännger wurden die bisherigen menschenrechtlichen Entwicklungen Österreichs von den teilnehmenden Staaten kommentiert und Empfehlungen ausgesprochen. Diese Empfehlungen betreffen diverse Themengebiete – und es wurden auch 11 Empfehlungen bezüglich LGBTIQ (Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender, Intersex, Queer) ausgesprochen. 5 davon wurden angenommen, 6 abgelehnt.

Alle LGBTIQ-Empfehlungen im Wortlaut (Auszug aus dem Berichtsentwurf vom 26.1.2021):

6. The recommendations formulated during the interactive dialogue/listed below have been examined by Austria and enjoy the support of Austria:

6.128       Strengthen the legislative framework to expressly prohibit any practice that modifies a person’s sexual characteristics without well-founded medical reasons or without the full consent of that person (Uruguay);

6.129       Ensure free and timely access to appropriate health-care for all, including LGBTI+ persons, children and adolescents where the young person has sufficient maturity to provide informed consent (Iceland);

6.130       End harmful practices, including forced and coercive medical interventions, to ensure the bodily integrity of children with intersex variations (Iceland);

6.131       Prohibit any practice that modifies a person’s sex characteristics without irrefutable medical reasons and the full and informed consent of the person affected (Malta);

6.132       Ensure that the human rights of intersex persons are respected, by developing a medical care protocol ensuring their participation in decision-making on medical interventions that affect them (Argentina);

8. The recommendations formulated during the interactive dialogue/listed below have been examined by Austria and have been noted by Austria:

8.31        Continue to harmonise the national legislation against discrimination in order to ensure protection from all forms of discrimination, including on the basis of age, religion and belief, as well as sexual orientation and gender identity (Croatia);

8.32        Harmonize at all levels anti-discrimination legislation to protect all persons regardless of age, religion or belief, sexual orientation and gender identity (Denmark);

8.39        Ensure equal protection from all forms of discrimination, including by harmonizing and strengthening the scope of anti-discrimination laws in particular with respect to religion and belief and sexual orientation and gender identity (Netherlands);

8.42        Guarantee the recognition, protection and defense of minorities’ rights in the country, as well as adopt legislation against discrimination on the basis of religion, age, disability, sexual orientation and gender identity (Costa Rica);

8.43        Accept a comprehensive strategy to eliminate all kinds of discrimination on the basis of religion and belief, age, sexual orientation and gender identity (Democratic People’s Republic of Korea);

8.45        Work towards guaranteeing access to legal gender recognition for intersex, transgender and non-binary people to all six current existing options of gender markers, without any barriers, based on self-identification (Malta);

 

November 2020: Q&A „dritte Option“

Nach unserem Kommentar „Erlass zum dritten Geschlechtseintrag – ein Teilerfolg“ und der Veröffentlichung des Erlasses (Volltext), haben wir nun auch unsere „Question & Answers“ zum Thema überarbeitet:

 

Oktober 2020: Erlass zum Geschlechtseintrag -Volltext

Nachdem wir viele Anfragen erhalten haben, wo der neue Erlass denn zu finden ist, haben wir das Dokument nun zugespielt bekommen – und möchten ihn hiermit auch jenen Menschen zugänglich machen, die von den Regelungen betroffen sind:

Da die Formulierungen wahrscheinlich noch die einen oder anderen Fragezeichen offenlassen, versuchen wir in unseren „Questions & Answers“ auf eventuelle Unklarheiten einzugehen!

September 2020: Neuer Erlass zum dritten Geschlechtseintrag – Ein Teilerfolg

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200910_OTS0011/neuer-erlass-zum-dritten-geschlechtseintrag-ein-teilerfolg

Mit 6 Eintragsmöglichkeiten für die Kategorie Geschlecht ein internationales Novum, leider aber nur wenige der Forderungen aus der Community umgesetzt.

Ganze sechs Eintragungsmöglichkeiten gibt es jetzt (weiblich, männlich, inter, divers, offen, sowie die Möglichkeit zur Streichung) – aber alle alternativen Einträge stehen nur jenen Menschen offen, die mit Gutachten eine körperliche „Variante der Geschlechtsentwicklung“ belegen können.

Glücklicherweise müssen die Gutachten nicht mehr von einem ominösen „VdG-Board“ erstellt werden und es genügen nunmehr auch bereits erstellte Gutachten aus der Vergangenheit, wodurch Retraumatisierungen vermieden werden können. Aber die Fixierung auf körperliche Geschlechtsmerkmale und deren Pathologisierung bleibt bestehen – nachdem die Grünen seit Jahren den Wunsch der Community nach Selbstbestimmung mittragen, gab es hier wohl Widerstand vom Koalitionspartner.

Zentrale Forderungen aus dem Offenen Brief an Innenminister Nehammer von mehr als 60 Organisationen im Juni müssen also weiter auf ihre Umsetzung warten.

 

Die Änderung des Erlasses ist ein wichtiger Schritt für die Inter* Community. Leider werden intergeschlechtliche Menschen weiterhin pathologisiert und der Schritt zur Selbstbestimmung bleibt in weiter Ferne”, so Luan Pertl von der Plattform Intersex Österreich.

Wir begrüßen, dass mit dem neuen Erlass nun teilweise keine weiteren medizinischen Begutachtungen mehr notwendig sein sollen. Gleichzeitig bleiben jedoch pathologisierende Diagnosen die Voraussetzung. Hier wurde eine große Chance vertan, allen Menschen, die sich in dem binären Geschlechterbild nicht wiederfinden, einen alternativen Geschlechtseintrag zu ermöglichen”, so Anton Wittmann von der HOSI Salzburg

Einige Details erscheinen noch etwas unklar: Falls es für erwachsene inter* Personen mit diesem Erlass nur die Möglichkeit der „Berichtigung“ des Geschlechtseintrags geben soll, würde das bedeuten, dass sie den Antrag beim Geburtsstandesamt stellen müssen – das kann eine große Hürde sein! Außerdem steht es Eltern von intergeschlechtlichen Kindern nicht offen, auch einen „weiblichen“ oder „männlichen“ Eintrag für ihr Kind zu wählen – was den Druck auf „vereindeutigende“ Operationen erhöhen könnte”, so Tobias Humer von VIMÖ.

In Österreich steht es Menschen, deren Geschlechtsmerkmale nicht in das starre Mann-Frau- Schema fallen, nun offen, zwischen sechs Möglichkeiten beim Geschlechtseintrag zu wählen. Das ist international einzigartig und ein unglaublicher Fortschritt für die Selbstbestimmung intergeschlechtlicher Menschen. Der nächste konsequente Schritt ist das gesetzliche Verbot geschlechtsverändernder medizinischer Maßnahmen an intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen”, so Gabriele Rothuber von der HOSI Salzburg

7. September 2020: Inter*Pride @ CSD Salzburg

Sehr spontan hat VIMÖ noch einen Inter*Block am diesjährige CSD Salzburg gestartet – neben Graz die einzige Pride Parade 2020 in Österreich aufgrund von Covid19.

Zum Schluss bei den Reden gabs dann Salzburg-typisch leider Regen – aber die Ansprache von Magdalena Klein & Tobias Humer gibts hier zum nachsehen:

Juli 2020: Erstmals Geschlechtseintrag „inter“ in Österreich!

Alex Jürgen erhält endlich die Geburtsurkunde mit dem Geschlechtseintrag „inter“.

2016 ging Alex Jürgen zum Standesamt Steyr und beantragte eine Berichtigung des Geschlechtseintrags auf eine dritte Kategorie. Alex Jürgen ist intergeschlechtlich und wollte sich in den Identitäts-Dokumenten dementsprechend ausweisen können. Anschließend befassten sich mehrere Höchstgerichte innerhalb von 4 Jahren damit, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt und gaben Alex Jürgen Recht.

Trotzdem wurde lange der beschiedene dritte Geschlechtseintrag nicht berichtigt – im Juli 2020, kurz nach Einbringen einer Strafanzeige gegen die zuständigen Behörden, hält Alex Jürgen nun die Geburtsurkunde mit dem Eintrag „inter“ in Händen.

Es ist ein voller Sieg für mich persönlich – aber solange es den Eintrag nur gegen ein medizinisches Gutachten gibt, unmündige inter* Personen weiterhin operiert, behandelt und zwangsnormiert werden und so gut wie niemand weiss, was Intergeschlechtlichkeit wirklich ist, sehe ich noch genug wofür weiterhin gekämpft werden muss

Wir gratulieren Alex Jürgen herzlich und hoffen dass das Innenministerium bald mit einer guten Neuregelung des Kickl-Erlasses nachzieht – wobei medizinische Begutachtungen unbedingt gestrichen werden müssen! Ein alternativer Geschlechtseintrag zu weiblich und männlich, der die individuelle Geschlechtsidentität einer Person anerkennt, ist nicht an körperlichen Merkmalen festzumachen!

Alex Jürgen hat stark dazu beigetragen, dass Geschlechtervielfalt und die Wichtigkeit von Selbstbestimmung in der Gesellschaft sichtbar werden. Es ist nun an der Zeit, dass nicht nur auf rechtlicher, sondern auch auf anderen Ebenen die Anerkennung von Geschlechtervielfalt erfolgt. Dafür braucht es eine umfassende Inklusion im Bildungssystem und endlich ein Verbot nicht notwendiger medizinischer Eingriffe, die Geschlechtsmerkmale von Kindern unwiederbringlich verändern und zweigeschlechtlich normieren.

Medienberichten zufolge wird an einem neuen Erlass bereits gearbeitet.  VIMÖ fordert weiterhin Selbstbestimmung über den eigenen Geschlechtseintrag: Offener Brief an Innenminister zum dritten Geschlechtseintrag 

 

Links:

Presseaussendung VIMÖ:

Juni 2020: Offener Brief an Innenminister zum 3. Geschlechtseintrag

Ganze 64 Organisationen – aus queeren, sozialen, sexualpädagogischen und anderen Bereichen – unterzeichneten den Offenen Brief an Innenminister Nehammer am 2.Juni, in dem er aufgefordert wird, den dritten Geschlechtseintrag neu zu regeln.

Gemeinsam fordern wir einen selbstbestimmten dritten Geschlechtseintrag!

Den Offenen Brief im gesamten Wortlaut und mit allen unterzeichnenden Unterstützer*innen findet ihr hier oder unter: http://www.hosi.or.at/2020/06/02/offener-brief/

Presseaussendungen dazu:

VIMÖ/HOSI Salzburg/Plattform Intersex: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200602_OTS0033/offener-brief-an-innenminister-nehammer-zum-3-geschlechtseintrag

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HOSI Wien: https://www.ots.at/…/hosi-wien-nehammer-setzt-schande-von-k…

Mai 2020: Ergebnisse größter EU-weiter LGBTI-Studie veröffentlicht

Am 14. Mai 2020 hat die EU-Grundrechteagentur (FRA) die Ergebnisse der LGBTI-Studie von 2019 veröffentlicht. Mit 140 000 Befragten aus 30 Staaten handelt es sich um die größte jemals in der LGBTI- Community durchgeführte Erhebung. Erstmals wurden von der FRA dazu auch intergeschlechtliche Menschen befragt – über 1.500 inter* Personen haben teilgenommen!

Hier ein kleiner Auszug aus den Q&A zu inter*, die bereits in deutscher Übersetzung verfügbar sind:

„Intersexuelle Personen werden häufiger diskriminiert als alle anderen LGBTI-Gruppen, da beinahe zwei Drittel (62 %) im Jahr vor der Erhebung in mindestens einem Lebensbereich diskriminiert wurden.

Jede oder jeder Dritte betrachtet Mobbing und Gewalt als das größte Problem von intersexuellen Personen und knapp ein Drittel (29 %) gibt als Problem an, dass Intersexualität als Krankheit betrachtet wird.

Intersexuelle Personen erleben doppelt so häufig körperliche oder sexuell motivierte Angriffe aufgrund ihrer sexuellen Ausrichtung oder Geschlechtsidentität wie der Durchschnitt der LGBTI-Gruppe. 22 % der Befragten berichten von derartigen Angriffen, gegenüber 12 % der schwulen Männer und 10 % der lesbischen Frauen.

Viele intersexuelle Personen wiesen auf das Fehlen einer auf Kenntnis der Sachlage basierenden Zustimmung zur medizinischen Behandlung hin, der sie sich zu unterziehen hatten. 62 % gaben an, vor ihrem ersten chirurgischen Eingriff zur Veränderung ihrer Geschlechtsmerkmale keine auf Kenntnis der Sachlage basierende Zustimmung erteilt zu haben. Etwa die Hälfte erläuterte, dass keine auf Kenntnis der Sachlage basierende Zustimmung zu einer Hormonbehandlung oder einer anderen Form der medizinischen Behandlung erteilt worden war.

Die Situation intersexueller Personen ist auch beim Umgang mit der Bürokratie schwierig. Von den Befragten, die ihren Personenstand oder ihr Geschlecht in öffentlichen Dokumenten eintragen ließen, gaben 60 % an, dass sie übermäßig viele Dokumente oder medizinische Bescheinigungen vorlegen mussten, während 40% der Befragten berichteten, dass ihnen die Eintragung verweigert wurde oder sie von den Beamten verspottet oder belästigt wurden.“

 

Hier der Link zu den Ergebnissen der Studie, wo u.a. auch die gesammelten Daten selbständig über einen online-Datenexplorer durchsucht werden können: https://fra.europa.eu/en/news/2020/does-hope-or-fear-prevail-among-europes-lgbti-people

 

Mai 2020: Aktuelle ILGA Europe Rainbow Map veröffentlicht

Die aktualisierte Rainbow-Map von ILGA-Europe wurde am 14. Mai veröffentlicht! Dazu gibt es einen umfassenden Bericht auf der Homepage https://rainbow-europe.org/ bzw. man kann jedes europäische Land anklicken, über dessen Menschenrechts- und Lebenssituation von LGBTI-Personen man sich informieren mag!

Inter*-Rechte werden ausführlich behandelt und für Österreich schließt ILGA-Europe mit einem wichtigen Statement:

„In order to improve the legal and policy situation of LGBTI people in Austria, ILGA-Europe recommend:

-> Prohibiting medical intervention on intersex minors when the intervention has no medical necessity and can be avoided or postponed until the person can provide informed consent, and expressly including references to sex characteristics in anti-discrimination legislation.
-> Specifically including all SOGISC (sexual orientation, gender identity, sex characteristics) grounds in legislation prohibiting discrimination in goods and services.
-> Developing a fair, transparent legal framework for legal gender recognition, based on a process of self-determination, free from abusive requirements (such as sterilisation, GID/medical diagnosis, or surgical/medical intervention).“

Wie ihr sehen könnt, es gibt noch viel zu tun… in Österreich, europaweit und für alle Communities!